Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. April 1916
Über die unzulässige Versendung von Wertbriefen durch die Feldpost und die Schwierigkeiten, Postsendungen an deutsche Zivilgefangene in Russland zusenden
Kriegspost.
Bei den Postanstalten werden neuerdings wieder häufig Feld-
postbriefe mit Wertangabe ausgeliefert, deren Inhalt
aus Waren, wie Lebensmitteln, Zigarren, Zigaretten, Tabak,
Briefmarken zu Sammelzwecken usw. besteht. Die Versendung
solcher Gegenstände in Geldbriefen bringt für den Feldpostbetrieb
arge Mißhelligkeiten mit sich und ist, wie bereits früher bekannt
gegeben, nicht gestattet. Die Postanstalten sind deshalb ange-
wiesen, derartige unzulässige Geldbriefe von den Beförderung aus-
zuschließen.
Der Postverkehr mit unseren in Rußland während des
Krieges als Zivilgefangene zurückgehaltenen Landsleuten
begegnet noch immer großen Erschwerungen durch die russische Post.
Postanweisungen an diese Gefangenen zahlt sie überhaupt nicht aus,
Pakete werden mit so hohen Zöllen belegt, daß die Gefangenen sie
nicht einlösen können. Bei gewöhnlichen Briefsendungen ist nicht
sicher, wie sie von der russischen Post behandelt werden. Es empfiehlt
sich, Briefsendungen und Geldbeträge von Deutschland aus nicht un-
mittelbar an die Zivilgefangenen zu richten, sondern zur Vermitte-
lung an das Dänische Rote Kreuz in Kopenhagen zu
senden. Dieses leitet die Geldbeträge durch Banküberweisung an die
Empfänger weiter. Auch die Deutsche Bank in Berlin übernimmt
die Überweisung von Geldbeträgen an Zivilgefangene in Rußland.
Auf Paketen und Päckchen an Kriegs- und Zivilgefangene in
Kanada ist der Inhalt der Sendungen anzugeben.
Nach Bulgarien können künftig offene Briefsendungen in
bulgarischer Sprache allgemein zur Postbeförderung ausgeliefert
werden.
Vom 1. April ab wird der Verkaufspreis der Antwortscheine
für das Ausland auf 30 Pf[enni]g für das Stück erhöht.
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Stadtarchiv Solingen (5. April 2016). 5. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cp38