4. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. April 1916

Der Meister einer Fabrik in Düsseldorf-Flingern wurde wegen Diebstahls von Butter in großem Stile zu einer Zuchthausstrafe verurteilt

                    Die Butter-Quelle.
   Im vorigen Jahre wurden Einwohnern des Kreises So-
lingen wiederholt preiswerte Angebote in Butter gemacht.
Die von Flingern bei Düsseldorf kommenden Angebote
wurden in mehreren Fällen akzeptiert. Im November vorigen
Jahres versiegte aber plötzlich die Bezugsquelle. Wie das kam,
das klärt jetzt unser Düsseldorfer Gerichtsreferent auf. Er
schreibt uns:


   In der Speiseeis- und Kakesfabrik in Flingern bei Düsseldorf
(Eigentum der Düsseldorfer Konditor-Innung) kamen im vergangenen
Herbst fortwährend Diebstähle, hauptsächlich von Butter, vor.
Der in der Fabrik tätige Meister Max Eidam wußte den Verdacht
immer auf den einen oder anderen Arbeiter zu lenken, der dann ent-
lassen wurde. Zuletzt stellte es sich heraus, daß dieser Meister selbst
der Dieb gewesen ist. So hatte er in der Nacht zum 20. November
v[origen] J[ahres] über einen Zentner Butter verschwinden lassen. Für alle Fabrik-
räume hatte er sich Nachschlüssel besorgt und bei der Haussuchung
wurden bei diesem auch Seifenabdrücke für einen Geldschrankschlüssel
gefunden. Mit der gestohlenen Butter trieb der Meister einen umfang-
reichen Handel und versandte diese in Paketen nach anderen Städten.
Am Tage der Haussuchung kamen mit der Post Bestellungen und
für verkaufte Butter aus dem Kreise Solingen 18 Mark an.
Um von den Nachbarn der Fabrik abends nicht erkannt zu werden,
band sich der Meister jedesmal einen falschen Bart um. Neben anderen
Waren hatte er aus der Fabrik auch einen Eiswagen, wie er von den
Straßenverkäufern benutzt wird, verschwinden lassen. Dieser Wagen
war mehrfach beim Transport der Beute benutzt und bei dem Ver-
trauten des Meisters untergestellt worden. Bei der Haussuchung
wurden ganze holländische Käse, Schinken, Anzüge, Gummipelerinen
und Aehnliches gefunden. Diese Gegenstände wollte der Meister von
dem Arbeiter W. „gekauft“ haben. Vor der Strafkammer in Düssel-
dorf bemerkte der Arbeiter, er habe unter dem Zwange des Meisters
gestanden und für diesen alle die Sachen stehlen müssen. Umgekehrt
behauptete der Meister, er sei von dem Arbeiter verführt worden und
durch diesen auch an die Butterdiebstähle gekommen. Ein Teil der
angeblich gestohlenen Lebensmittel sollten aus seinem früheren
Kolonialwarengeschäft herrühren. Diesen Angaben schenkte das Ge-
richt keinen Glauben und verurteilte ihn zu 3 Jahren Zucht-
haus. Fünf Jahre waren beantragt worden. Wegen Beihilfe
lautete für den Arbeiter das Urteil auf 2 Jahre Gefängnis.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (4. April 2016). 4. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/cp2z


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