3. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. April 1916

Forderung nach Firmenschildern an den Verkaufsständen des Solinger Wochenmarktes

   Solingen, Ein Uebelstand. Von unseren Haus-
frauen wird es als ein Mißstand empfunden, daß den Händlern
auf dem Wochenmarkt nicht vorgeschrieben wird, ein Firmen-
schild an ihrem Verkaufsstand anzubringen. Die meisten Käu-
ferinnen sind bei Reklamationen später nicht in der Lage,
den schlüssigen Beweis zu führen, von wem sie gekauft haben.
Bei schnell verderblichen Lebensmitteln, z.B. bei Fischen, kann
es trotz der größten Vorsicht, die der Händler anwendet, vor-
kommen, daß ungenießbare Ware verkauft wird. In diesem
Falle konnte die Käuferin später den Lieferanten mit Be-
stimmtheit nicht mehr feststellen. Da uns solche Fälle von meh-
reren Seiten gemeldet worden sind, ersuchen wir die Behörde,
daß sie die Händler veranlaßt, ein Schild mit ihrer Firma am
Verkaufsstande anzubringen. Dem reellen Händler kann diese
Einrichtung nur nützlich sein.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (3. April 2016). 3. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cp2t


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