Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. April 1916
Lohnverkürzungen im Wuppertaler Schneidergewerbe
„Den letzten beißen die Hunde“
Nach diesem Grundsatz verfuhren die Unternehmer im
Schneidergewerbe des Wuppertales, die vom
Bekleidungsamt des 7. Armeekorps die Herstellung von Ge-
fangenenkleidung übertragen bekommen hatten. Für die An-
fertigung einer Gefangenenjacke zahlt das Bekleidungsamt
7 Mark. Laut Verfügung des Kriegsministeriums müssen dem
letzten Arbeiter an dem Bekleidungsstück 75 Prozent des An-
fertigungslohnes gezahlt werden, in dem Falle, wenn der
Zuschneiderlohn mit 20 Pfennig fürs Stück angerechnet wird,
müssen 5,10 Mark gezahlt werden. Es wurden von den meisten
Unternehmern aber nur 3,50 Mark gezahlt, so daß den Ar-
beitern bei jedem Stück 1,60 Mark zu wenig gezahlt wurden.
Einige besonders geriebene Unternehmer wußten aber auf dem
Wege des Zwischenmeistersystems die Sache so zu deichseln, daß
für den Arbeiter schließlich noch – 1,15 Mark fürs Stück
übrig blieb. Nebenbei bemerkt: Zwischenmeister und Vermittler
haben häufig mit dem Gewerbe nicht das geringste zu tun.
Die Ortsverwaltung des Schneider-Verbandes Elberfeld-
Barmen wandte sich darauf an das Bekleidungsamt und er-
zielte nun, daß die Unternehmer angewiesen wurden, den Ar-
beitern den ihnen zustehenden Betrag von 75 Prozent zu
zahlen. Es sind damit bei einer einzigen Lieferung für die
Arbeiter mehrere tausend Mark gerettet wor-
den. Die Auslieferung der Stoffe an den Arbeitergeberver-
band Barmen, in dessen Bezirk die Dinge besonders schlimm
lagen, ist zurückgehalten worden, bis er die vorgeschriebenen
Löhne zu zahlen bereit ist.
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Stadtarchiv Solingen (3. April 2016). 3. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cp2s