Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. März 1916
Harte gerichtliche Strafen für einen Wilderer aus Neviges
Ein Wilderer-Prozess
Ein Wilderer, der seit längerer Zeit dem Rotwild in den großen
Colsmanschen Waldungen bei Langenberg nachgestellt hat,
wurde eines Tages, als er einem Rehbock das Lebenslicht ausblasen
wollte, von einem Jagdhüter und einem Gendarmen gestellt. Nach-
dem sich der Gendarm um ihn herumgeschlichen hatte, um ihm den
Rückweg abzuschneiden, trat ihm der Jagdhüter plötzlich von vorn
entgegen. Auf den Anruf: „Hände hoch!“ hob der dann auch eine
Hand in die Höhe, mit der andren aber riß er sein Gewehr an die
Backe und legte, hinter einem dicken Baum Deckung suchend, auf den
Jagdhüter an. In demselbigen Augenblick wurde er aber auch schon
von dem Gendarmen von hinten gepackt und nach kurzem Kampfe,
wobei ihm sein wallender Vollbart, ein künstlicher, abgerissen wurde,
entwaffnet. Es war der Arbeiter Otto Sch. aus Neviges, ein schon
wiederholt, zuletzt mit einem Jahr Gefängnis wegen Wildern be-
strafter Mensch, in der ganzen Umgebung wegen seiner Verwegenheit
allgemein gefürchtet. Die Elberfelder Strafkammer verurteilte ihn zu
2 Jahren und 6 Monaten Gefängnis, erkannte auch auf
Zulässigkeit von Polizeiaufsicht. Zwei Barmer hatten ihm
nach Überzeugung des Gerichts Treibdienste geleistet, der Dreher
Walter Sch. und dessen Vater, der Fabrikmeister Hermann Sch.
Ersterer wurde zu 100 Mark Geldstrafe, letzterer zu 2 Mo-
naten Gefängnis verurteilt.
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Stadtarchiv Solingen (25. März 2016). 25. März 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cp1s