Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. März 1916
Der sozialdemokratische Walder Stadtverordnete Heinrich Mühr sprich sich in einer umfangreichen Zuschrift gegen Steuererhöhungen für Hausbesitzer aus. Diese Meinung deckt sich nicht mit der Haltung der SPD zu dieser Frage, die (vermutlich Hugo Schaal) anschließend entwickelt.
Der Hausbesitz und der Krieg.
Genosse Stadtverordneter Heinrich Mühr in Wald sendet
uns nachstehende Zuschrift, zu deren Abdruck wir uns ver-
pflichtet halten, trotzdem wir nicht restlos mit unserm Genossen
Mühr einverstanden sind. Der Walder Stadtverordnete schreibt:
Im Anschluß an Ihren Bericht über meine Ausführungen
zum Antrag Bickenbach in der Dienstagssitzung der Walder Stadt-
verordneten bitte ich um Aufnahme folgender Zeilen:
„Um den durch den Krieg erwachsenen Steuerausfall zu decken,
sind die Gemeinden genötigt, eine Erhöhung der Steuern vorzu-
nehmen, wogegen nichts einzuwenden ist, wenn es sich um direkte
Steuern handelt. Bei dieser Gelegenheit soll auch der Haus- und
Grundbesitz zu höheren Lasten herangezogen werden. Auch dagegen
wäre nichts einzuwenden, denn wenn man Hunde- und Katzensteuer
einführt, so dürfte auch der Besitzer eines Hauses besonders zu
besteuern sein. Es gibt jedoch nur vereinzelte wirkliche Haus-
besitzer. Den meisten Sterblichen ist es heute und war es lange
vor dem Kriege nicht mehr möglich, Besitzer eines Hauses zu
werden. Bei uns liegt die Sache nun so, daß der Hausbesitz mehr
oder weniger fremdes Kapital zu Hilfe genommen
hat, das verzinst werden muß. Die Zinsen müssen aus dem Er-
trag des Hauses aufgebracht werden. Der Ertrag des Hauses sind
die Mieten. Da die in den letzten Jahren errichteten Häuser (es
handelt sich bei meinen Ausführungen um Miethäuser) infolge der
gestiegenen Unkosten keine Ueberschüsse abwerfen, so würde eine wei-
tere Belastung eine Erhöhung der Mieten nach sich ziehen müssen.
Die Erhöhung würde also als indirekte Belastung wirken und vom
Mieter getragen werden müssen. Dieselbe Wirkung wird durch die
behördliche Maßnahme, für Kriegerfamilien nur einen Miet-
betrag bis zu 18 Mark monatlich zu garantieren, hervorgerufen.
Bei Hausbesitzern mit größerem Vermögen spielt selbstver-
ständlich ein durchschnittlicher Mietausfall von 15-20 Prozent eine
geringe Rolle. Anders verhält es sich beim kleinen Geschäftsmann,
der in einem Hause ein Ladengeschäft betreibt, und um Miet-
steigerungen zu entgehen, ein Haus käuflich an sich gebracht hat.
Der Ankauf wird außerordentlich bequem gemacht, die Mieten
decken die zu zahlenden Zinsen, Steuern und Unkosten, eigenes Ka-
pital ist nicht nötig, event[ue]ll kann durch jährliche Abzahlungen die
Kapitalschuld verringert werden.
Aehnlich, vielleicht etwas günstiger, liegt der Fall bei Bau-
handwerkern und Industriearbeitern, die wegen Arbeitsräumen
und aus ähnlichen Gründen ohne größere Unkosten einen Domizil-
wechsel aus dem Wege zu gehen suchen. Für diese Leute bedeutet
der Besitz eines Hauses ein notwendiges Uebel, nicht aber einen
Gelderwerb. Jedenfalls liegt zwischen diesen Hausbesitzern und
ihren Hypothekengläubigern eine Interessengemeinschaft vor, so daß
außergewöhnliche Lasten wie sie der Krieg durch zwangsweises
Nachlassen der Mieten an Kriegerfamilien und Erhöhung der steuer-
lichen Belastung mit sich bringt, gemeinsam zu tragen
wären. Ich habe auch nichts dagegen einzuwenden, wenn den
Hypothekengläubigern eine Einwirkung auf die Mietsätze einge-
räumt wird.
Wenn der gegenwärtige Zustand weiter andauert, so bin ich
überzeugt, daß ein großer Teil dieser betroffenen Hausbesitzer
mit Hut und Stock ihr Eigentum verlassen müssen. Die Speku-
lanten reiben sich jetzt schon die Hände.
Ich möchte auch darauf hinweisen, daß diese hochbelasteten
Hausbesitzer doch eigentlich durch behördliche Maßnahmen ge-
schaffen wurden. Nach Erlaß des Gesetzes gegen den Bauschwindel,
das sich notwendig erwies, weil durch das Strohmannsystem die
Betrügereien im Baugewerbe zum Himmel stanken, ließ die Bau-
lust der Spekulanten nach, weil nichts mehr zu verdienen war.
Wenn früher nur 50 Prozent hypothekarische Darlehen gegeben
werden konnten, so sahen sich die Städte jetzt genötigt, bis 75 Pro-
zent zu beleihen. Wie man nun eine weitere Belastung der so ge-
schaffenen „Hausbesitzer“ rechtfertigen will, ist mir unerfindlich.
Ein eigenartiger Fall zugunsten des Vermieters tritt ein, wenn
der Krieger sich eine Gefängnisstrafe zuzieht: Die Kriegsfür-
sorge tritt außer Kraft; die Armenverwaltung tritt in
Aktion und der Vermieter erhält die volle Miete.
Zum Schluß möchte ich noch auf die ungleiche Behandlung der
Bürger hinweisen: Wer seine Ersparnisse der Sparkasse anver-
traut hat, bleibt auch während des Krieges ungestört
im Genuß kleiner Zinsen; durch Zeichnung auf die Kriegs-
anleihe sichert er sich sogar eine höhere Verzinsung. Wer aber seine
Ersparnisse in ein Haus-Eigentum gesteckt hat, kann des Ertrages
seiner Mühen beraubt werden. Folgende kurze normale Auf-
stellung zur Illustration: Ein Haus im Anschaffungswerte von
15 000 Mark bringt an Miete 900 Mark. 10 000 Mark sind zu ver-
zinsen gleich 450 Mark; dazu Steuern und Unkosten 250 bis
700 Mark, verbleibt ein Ausfall von 200 Mark, der ungefähr den
Ertrag des eigenen Vermögensanteils darstellt.
Wenn noch eingewendet wird, daß der Zinsenausfall
der Sparkassen nicht bedeutend sei, so muß ich feststellen, daß
eben der kleine Mann sich verzweifelt gegen den Unter-
gang wehrt, daß aber auch in den meisten Fällen an den In-
standhaltungskosten gespart wird. Ich habe aus diesen Gründen im
Walder Hilfskomitee einen Antrag gestellt, der eine volle Miet-
entschädigung für Häuser, die keinen Gewinn abwerfen, vorsieht.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Was Genosse Mühr in Vorstehendem ausführt, ist im
allgemeinen richtig. Den Hausbesitzern ist ein erheblicher
Mietausfall angebürdet, der sich bei manchen, die bei Ausbruch
des Krieges gerade an eine Anzahl Kriegerfamilien vermietet
hatten, zu katastrophaler Höhe steigert. Eine sozialdemokratische
Gemeindevertretersitzung des Bezirks, die kurz nach dem Kriegs-
beginn in Elberfeld tagte, hat sich auch mit dieser Frage be-
schäftigt. Es wurde dabei auf die Ungerechtigkeit hingewiesen,
die darin liegt, daß der Hausbesitzer diese Mietausfälle zu
tragen hat, während er dem Hypothekenbesitzer den
vollen Betrag der Zinsen zahlen muß. Stadtverordneter
Genosse Schaal-Solingen wies damals mit starkem Nach-
drucke auf die Ungerechtigkeit dieses Zustandes hin. Schaal zog
dann noch eine Parallele, indem er auf die ungeheure Be-
lastung der großen Industriegemeinden durch den Krieg auf-
merksam machte und im Gegensatz dazu auf die günstige Lage
der großen Rentnerstädte hinwies.
Der Mißstand, zu dessen Kritiker sich Genosse Mühr macht,
hat also in der Partei seit seinem Bestehen aufmerksame Be-
achtung gefunden. Soweit gibt es keine Meinungsverschieden-
heiten. Die Frage ist nur, inwieweit dieser Mißstand die
Gemeinden als solche angeht. Die Gemeinde hatte
zunächst die Aufgabe, die Wohnungsfrage der
Kriegerfamilien zu lösen. Sie hat dabei in allen
Fällen, die wir im Augenblick übersehen können, den einfachsten
und den geraden Weg gewählt: sie hat den größten Teil der
Lasten getragen und einen kleineren Teil von den doch gewiß
ebenfalls interessierten Hausbesitzern tragen lassen. Dabei hat
sich nun herausgestellt, daß sich bei dieser Verteilung der Kräfte
in vielen Fällen das ungesunde Verhältnis zwischen dem
Anteil an Eigenkapital und an Kredit
wirtschaftlich äußerte. Dafür kann die Gemeinde nicht. Ihre
Aufgabe war erfüllt, indem sie den unterstützungsbedürftigen
Kriegerfamilien das Verbleiben in ihren Wohnungen gesichert
hatte. An diesem Standpunkt der Gemeinden kann auch der
vom Genossen Mühr angeführte Umstand nichts ändern, daß
die wirtschaftliche Klasse der hochbelasteten Hauseigentümer in
vielen Fällen durch die Kreditgebung kommunaler Sparkassen
geschaffen worden ist. Gewiß, die Gemeindesparkassen haben
diese Hauseigentümer in den Sattel gesetzt. Wie soll sie ihnen
aber auf dem jetzigen schwierigen wirtschaftlichen Terrain
helfen, wenn sie nicht weiter können? Genosse Mühr kennt
doch als Gemeindevertreter die Lasten, die der Krieg den Ge-
meinden gebracht hat, ganz genau.
Er weiß, daß gerade in unseren Industriegemeinden die
Steuerschraube so hart angezogen werden muß, daß selbst
außerordentliche steuerliche Erleichterungen dem Grundbesitz
gegenüber auf Schwierigkeiten stoßen würden. Alles in allem
ist die Sache die, daß die Gemeinden in den Bereich ihrer
Hilfstätigkeit keine neuen Gebiete einbeziehen können. Eine
Frage für sich wäre es, inwieweit der Staat durch gesetzliche
Maßnahmen etwas tun könnte. Diese Frage kann aber natür-
lich im Rahmen dieser Betrachtung nicht entschieden werden.
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Stadtarchiv Solingen (25. März 2016). 25. März 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cp1q