18. März 1916

BAST_18_03_1916_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. März 1916

Begnadigung: Die eintägige Gefängnisstrafe für Karl Rapp, dem Geschäftsführer der Verwaltungsstelle Solingen des Deutschen Metallarbeiter-Verbandes, ist „gnadenhalber“ in eine Geldstrafe von 30 Mark umgewandelt worden 

                     Eine Begnadigung.
   Der Geschäftsführer der Verwaltungsstelle Solingen
des Deutschen Metallarbeiter-Verbandes, Genosse Karl Rapp,
war bekanntlich wegen Abhaltung einer Werkstätten-Versamm-
lung zu einem Tage Gefängnis verurteilt worden. Jetzt ist
dem Delinquenten vom Ersten Staatsanwalt am Langericht
Elberfeld mitgeteilt worden, daß „die Gefängnisstrafe von
einem Tage in eine Geldstrafe von 30 Mark in Gnaden um-
gewandelt worden“ sei.
   Ohne unserem begnadigten Genossen die Freude an seiner
Begnadigung vergällen zu wollen, müssen wir doch sagen:
profitabel ist die Begnadigung nicht.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (18. März 2016). 18. März 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cp18


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