16. März 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. März 1916

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Metzger sämtliche Fettverkäufe auf der Fettkarte vermerken müssen. Andernfalls drohen Strafen.

   Solingen. Die Fettkarte. Ueber die Fettkarte
scheinen hiesige Metzger noch immer nicht hinreichend unter-
richtet zu sein. Wie uns mitgeteilt wird, geben einzelne
Metzgereien das Fett an ihre Kunden nach wie vor ohne
Fettkarte ab. Als man sie wegen dieses Verstoßes zur
Rede stellte, gaben sie der Meinung Ausdruck, daß die Fettkarte
nur für das Schmalz oder Fett gelte, das ihnen von der
Stadt zum Verkauf geliefert werde. Das ist ein schwerer Irr-
tum, der die ganze Einrichtung gegenstandslos macht. Es
muß die strengste Kontrolle gefordert werden. Leute, die der-
artige Erfahrungen in Metzgereien machen, sollten die Metzger
dahin aufklären, daß jede Fettabgabe auf der Karte vermerkt
werden muß. Wenn dies nichts hilft, dann muß gegen solche
Metzger die Hilfe der Behörden in Anspruch genommen
werden. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der
Fettkarte werden bekanntlich mit Gefängnisstrafen bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafen bis zu 1500 Mark bestraft.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (16. März 2016). 16. März 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cp12


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