Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 5. April 1916
Ausweise sind bei sich zu führen.
– Ausweispapiere nicht vergessen. Aus
Gründen der allgemeinen Sicherheit ist es
unvermeidlich, daß auch Reichsangehörige
auf Reisen innerhalb Deutschlands in der
Lage sein müssen, sich über ihre Persön-
lichkeit auszuweisen. Um unliebsame Reise-
unterbrechungen zu vermeiden, empfiehlt es
sich daher dringend, auf allen Reisen voll-
gültige Ausweispapiere bei sich zu führen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (5. April 2016). 5. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cp0w