13. März 1916

BAST_13_03_1916_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. März 1916

In Solingen wird den Metzgern verboten mehr als die von der Stadt erlaubte Menge städtischen Schweinfleischs an Kunden abzugeben.

   Solingen. Abgabe von städtischem Schweine-
fleisch. Aus Anlaß der Ueberweisung von Schweinen an die
Metzger wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Metzger im
Interesse einer möglichst gerechten Verteilung gehalten sind,
jedem Käufer nicht mehr als 1½ Pfund abzugeben. Manche
Leute haben an „ihren“ Metzger das Verlangen gestellt, ihnen
bis 10 Pfund des städtischen Fleisches abzugeben. Solche Forde-
rungen müssen von den Metzgern zurückgewiesen werden. Wer
solchem Verlangen der Kunden nachgibt, dürfte bei zukünftigen
städtischen Fleischlieferungen übergangen werden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (13. März 2016). 13. März 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 27. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cp0m


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