10. März 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. März 1916

Ein Wilderer aus Solingen wird von der Strafkammer Elberfeld mit Gefängnis bestraft – nach Ansicht der „Bergischen Arbeiterstimme“ ein zu scharfes Urteil.

              Schwere Strafen für Wilderer
   Zu einer schärferen Verurteilung als das Schöffen-
gericht gelangte die Strafkammer Elberfeld in folgendem Falle:
In den zwischen Solingen und Remscheid gelegenen Wäldern
war dem Wild seit längerer Zeit mit Schlingen und Fallen nach-
gestellt worden. Eines Tages gelang es, den Arbeiter P. aus So-
lingen in dem Augenblicke abzufassen, in dem er ein in einer Falle
verendetes Häschen unter seinen Kleidern versteckte. Man nahm
eine Haussuchung bei ihm vor und fand dabei allerlei verbotene
Fanggeräte. Das Schöffengericht hatte ihn zu 60 Mark Geldstrafe
wegen dieses Jagdfrevels verurteilt, Der Amtsanwalt hatte dagegen
Berufung eingelegt, weil ihm die Strafe zu gering erschien. Derselben
Auffassung war die Strafkammer als Berufungsinstanz. Sie war
überzeugt, daß P. gewerbsmäßig gewildert habe und erkannte auf
6 Monate Gefängnis. Es wurde dabei ausgeführt, daß das
Berufungsgericht nicht mehr auf Geldstrafe erkennen werde, weil
solche erfahrungsgemäß von der Zunft der Wilderer gemeinschaftlich
aufgebracht würde.
   Ob diese Schärfe in dieser Zeit der schweren Not gerade ange-
bracht ist, wollen wir bezweifeln!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (10. März 2016). 10. März 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cp0a


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