Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. März 1916
Unzutreffende Werbung mit dem „Roten Kreuz“ wird bestraft
e. Wiesdorf. Das Rote Kreuz als Reklame-
schild. Im September v[origen] J[ahre]s verkaufte eine Händlerin hier
Ansichtskarten, Papstbilder und Kriegsandenken aller Art unter
dem Vorwand, es handle um sich ein gutes Werk, der Erlös
würde zum besten des „Roten Kreuz“ verwendet. Neben diesen
Artikeln vertrieb die Frau Papstbilder und ein Heft, betitelt
„Die Heldin von 1914“, und erklärte den Käufern, auch von
diesen Einnahmen würde ein Teil an das „Rote Kreuz“ abge-
führt. Das war nicht richtig, und die Händlerin erhielt von
der Strafkammer 2 Wochen Gefängnis.
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Stadtarchiv Solingen (2. März 2016). 2. März 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cozb