Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 26. Februar 2016
Informationen über die Hinterbliebenenrente
Hilden, 28. Febr. Ueber die Bestimmungen betr.
Hinterbliebenenrente herrscht, sofern es sich um
Gefallene handelt, wohl allenthalben infolge der wieder-
holten Bekanntmachungen Klarheit. Nicht allgemein be-
kannt sind aber die Bestimmungen für Auszahlungen und
Anforderung der Hinterbliebenenrente aus der Invaliden-
versicherung bei Vermißten. Eine Auszahlung der Rente
erfolgt nur auf Antrag der Angehörigen der Vermißten.
Der Antrag ist sofort, nachdem ein Jahr lang keine Nach-
richt eingetroffen ist, bei dem Versicherungsamt des Wohn-
ortes zu stellen, damit die Rechte aus dieser Versicherung
gewahrt werden. Dabei sind folgende Schriftstücke mit
vorzulegen: die letzte Quittungskarte des Vermißten und
die Aufrechnungsbescheinigungen über seine früheren Kar-
ten; die letzte Quittungskarte der Ehefrau, falls sie ver-
sichert ist; die standesamtliche, übrigens kostenlos zu er-
teilende Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kin-
der unter 15 Jahren. Außerdem muß die letzte Nachricht
des vermißten Kriegsteilnehmers oder die amtliche Mit-
teilung, daß der Kriegsteilnehmer vermißt wird, beigefügt
werden.
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Stadtarchiv Hilden (26. Februar 2016). 26. Februar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/coz1