5. April 1916

05041916franz.Gefangener

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 5. April 1916

Heimaturlaub eines französischen Kriegsgefangenen zur Beerdigung seines Vaters

—- In der Heimat als Gefangener behandelt wurde
der im Würzburger Gefangenenlager internierte
französische Korporal Cullus, der vom bayerischen
Kriegsministerium Heimaturlaub erhalten hatte, um
seinen dem Tode nahen Vater noch einmal sprechen
zu können. Der Franzose reiste über die Schweiz
nach Hause, als er aber dort ankam, war sein Vater
bereits gestorben. Er blieb drei Tage bis zur Be-
erdigung dort und mußte dann, obwohl sein Urlaub
noch einige Tage gedauert hätte, auf Befehl der
französischen Behörde sofort wieder abreisen. An den
drei Tagen war, wie der inzwischen wieder einge-
troffene Gefangene erzählt, laut „Frankfurter Zeitung“, ihm
verboten worden, mit Jemand zu sprechen, und zur
Beachtung des Verbots war ihm ständig ein militärischer
Begleiter beigegeben. Man befürchtete offenbar, daß
der Korporal seinen Landsleuten erzählte, wie human
die Behandlung der Gefangenen in Deutschland ist,
und hielt ihn deshalb vollständig isoliert.



Diesen Blogbeitrag zitieren
Kreisarchiv Euskirchen (2016, 5. April). 5. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. April 2024, von https://doi.org/10.58079/coy6

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