Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. März 1916
Die Portofreiheit für Feldpostsendungen bleibt bestehen.
– Dauernde Portofreiheit für Feldpost-
sendungen. Im Zusammenhang mit den
Kriegssteuergesetzentwürfen ist in der Presse
die Vermutung aufgetaucht, daß der ge-
plante Kriegszuschlag zu den Postgebühren
auch auf die Feldpostsendungen Anwendung
finden solle. Diese Vermutung ist, wie wir
an zuständiger Stelle erfahren, unzu-
treffend. Die Portofreiheit und die er-
mäßigten Gebühren für Feldpostsendungen
werden durch den geplanten Kriegszuschlag
nicht berührt.
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Stadtarchiv Troisdorf (1. März 2016). 1. März 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/coxm