Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Februar 1916
Die Fahrpreisermäßigung für Angehörige wird weiter gefasst.
– Fahrpreisermäßigung für Angehörige
von Kriegsteilnehmern. Ebenso wie den
Stiefeltern wird die für Angehörige kran-
ker, verwundeter oder verstorbener deutscher
Kriegsteilnehmer eingeführte Fahrpreiser-
mäßigung bei Erfüllung vorgesehener Vor-
aussetzungen nunmehr auch den Stiefkindern
und Stiefgeschwistern gewährt.