Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 11. Februar 1916
Für die Frühjahrsbestellung dürfen die Beurlaubungen von landwirtschaftlichen Arbeitern ab jetzt in einem größerem Umfang vorgenommen werden
Hilden, 11. Febr. Das stellvertretende General-
kommando des 7. Armeekorps hat in dankenswerter Weise
verfügt, daß zur Sicherung der Frühjahrsbestellung die
Beurlaubung von landwirtschaftlichen Arbeitern in größe-
rem Umfange vorgenommen werden darf. Für die Be-
urlaubung kommen nur Ersatztruppenteile des 7. Armee-
korps in Betracht und sind entsprechende Anträge auf
Ueberweisung der landwirtschaftlichen Arbeiter einschließ-
lich der Eigenbesitzer oder Pächter bei dem zuständigen
Bürgermeisteramt zu stellen. Wer keine Angehörigen bei
den Ersatztruppen hat, kann die Beurlaubung der er-
forderlichen landwirtschaftlichen Arbeiter rein zahlenmäßig
beantragen. Aus dem Felde können Beurlaubungen nicht
eintreten. Im allgemeinen ist nur eine Urlaubsdauer von
drei Wochen vorgesehen.
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Stadtarchiv Hilden (11. Februar 2016). 11. Februar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/covs