11. Februar 1916

19160211_Säuglingsschutz_225

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Februar 1916 

Auch uneheliche und adoptierte Kinder gefallener Soldaten sollen Anspruch auf Waisenrente erhalten.   

   –  Die deutsche Vereinigung für Säug-
lingsschutz, die ihren Sitz in Charlottenburg
hat, hat sich in ihrer letzten Ausschußsitzung
mit der Frage der Gewährung von Mili-
tärhinterbliebenenrenten an die unehelichen
Kinder gefallener Kriegsteilnehmer beschäf-
tigt. Auf Grund eines Referates wurde
beschlossen, an den Reichstag und Bundes-
rat eine Eingabe zu richten, daß der Para-
graph 19 des Militärhinterbliebenengesetzes
insofern erweitert wird, als nicht nur die
ehelichen und legitimierten, sondern auch
die unehelichen und adoptierten Kinder An-
spruch auf Waisenrente erhalten, sofern die
Unterhaltspflicht des Vaters festgestellt wird.
Weiterhin hat sich der Ausschuß mit der
Frage der Mutterschaftsversicherung und der
Uebernahme der Reichswochenhilfe in der
Friedenszeit befaßt. Die Bearbeitung der
Frage ist einer Kommission übertragen wor-
den, die auf der nächsten Tagung der Ver-
einigung, die vorläufig für Ende dieses
Jahres in Aussicht genommen ist, Bericht
erstatten wird.


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