Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Januar 1916
Frankreich verbietet jegliche nationalistische Zeichen an deutsche Kriegsgefangene im Land.
– Postsendungen an deutsche Gefangene
in Frankreich. Auf Anordnung des fran-
zösichen Kriegsministeriums ist es verbo-
ten, den kriegsgefangenen Deutschen Karten,
Briefe, Paketsendungen usw. mit irgend-
welchen deutschen Nationalitätsabzeichen,
wie Streifen in den Landesfarben, Wap-
pen, Bildnisse deutscher Fürsten und Heer-
führer usw. zu schicken. Derartig ausge-
stattete Sendungen werden den Gefangenen
nicht ausgeliefert, sondern ohne weiteres
beschlagnahmt. Es ist den Angehörigen von
Gefangenen daher dringend zu empfehlen,
nur streng neutral aufgemachte Sendungen
zu schicken. Besonders die Orginalverpak-
kung von Zigaretten und Zigarren zeigt
häufig derartige, von Frankreich nicht zuge-
lassene patriotische Ausschmückungen, indem
z. B. die Blech und Pappkartons in Nati-
onalfarben gefärbt sind, eingedruckte Wappen
und dergleichen tragen. Diese sollten daher
nur an die Front, nicht aber an Kriegsge-
fangene versandt werden.