Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 9. Februar 1916
Die Kommunalverbände sind von nun an selbst dazu verpflichtet, die fehlende Kartoffelmenge für die Bevölkerung zu beschaffen
Hilden, 9. Febr. Der Bundesrat hat eine wichtige
Verordnung erlassen, nach der die Kommunalverbände
verpflichtet sind, die für die Ernährung der Bevölkerung
bis zu nächsten Ernte erforderlichen Kartoffeln zu
beschaffen, soweit der Bedarf nicht aus den eigenen zur
Verfügung stehenden Vorräten gedeckt werden kann. Sie
haben am 24. Februar eine Bestandaufnahme über die
bei den Händlern, Verbrauchern und den Gemeinden selbst
vorhandenen Vorräten zu machen und festzustellen, welche
Mengen die Händler auf Grund von Lieferungsverträgen
noch zu fordern berechtigt sind. Den sich ergebenden Fehl-
bedarf melden die Kommunalverbände bei der Reichs-
Kartoffelstelle an. Diese ergänzt das Fehlende sodann
mit Hilfe ihrer Unterorganisationen, von welcher die
Kartoffeln abzuholen sind. Die Verteilung und den Ver-
brauch zu regeln, ist Pflicht der Kommunalverbände. Zur
Sicherung bis 15. März ist dann noch die wichtige Be-
stimmung getroffen, daß die Kommunalverbände, soweit
erforderlich, die im Gewahrsam der Händler befindlichen
Vorräte zu übernehmen und in laufende Verträge einzu-
treten haben. Die Händler sind zur Ueberlassung ver-
pflichtet und können widerstrebendenfalls enteignet wer-
den. Durch diese Bestimmung ist die Zurückhaltung der
Händlervorräte unmöglich gemacht.
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Stadtarchiv Hilden (9. Februar 2016). 9. Februar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/covb