8. Februar 1916

1916 02 08-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. Februar 1916

Erhöhung der Hundesteuer zur „Erreichung der Abschaffung wirtschaftlich überflüssiger Hunde“

Hilden, 8. Febr. Die Regierung hat vor einigen
Tagen darauf hingewiesen, daß nicht unerhebliche Mengen
von mehr oder weniger wertvollen Speiseresten täglich in
Deutschland an Hunde verfüttert werden. Eine Einschrän-
kung der Hundehaltung würde in gewissem Umfange im
Interesse der Nutzviehhaltung, insbesondere der Schweine-
haltung, liegen. Als ein wirksames Mittel zur Erreichung
der Abschaffung wirtschaftlich überflüssiger Hunde wird
dann die Hundebesteuerung bezeichnet; den Kreisen und
Gemeinden wird die Einführung der Hundesteuern von
der Regierung nachdrücklich empfohlen und ferner nahe-
gelegt, zu prüfen, ob sich hier und dort nicht die Erhöhung
der Hundesteuer, insbesondere für Luxushunde empfiehlt.
Daß die Hundesteuer ganz ansehnliche Beträge ergeben
kann, zeigt eine Zusammenstellung für die rheinisch-west-
fälischen Stadtkreise im Steuerjahr 1914/1915: Diese Steuer
erbrachte in Aachen 45 000 M., Barmen 50 000 M., Bonn
63 000 M., Köln 240 000 M., Krefeld 38 000 M.,
Duisburg 55 000 M., Buer 24 000 M., Trier 20 000 M.,
Solingen 14 000 M., Remscheid 24 000 M., Oberhausen
13 000 M., Recklinghausen 11 000 M., Münster 29 000
Mark, Iserlohn 8000 M., Herne 11 000 M., Mülheim-
Ruhr 35 000 M., Elberfeld 55 000 M., Essen 75 000 M.,
Hamborn 23 000 M., Hamm 13 000 M., Hagen 23 000
Mark und Dortmund 78 000 M. In Hilden gingen in
den letzten Jahren durchschnittlich 5000 Mark an Hunde-
steuern ein.


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