8. Februar 1916

1916 02 08-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. Februar 1916

Neue Regelungen zur Beschlagnahme für Web-, Wirk- und Strickwaren

Hilden, 8. Febr. Zur Beschlagnahme für
Web-, Wirk- und Strickwaren! Die Düsseldorfer
Handelskammer fordert die von der Beschlagnahmever-
fügung betroffenen Geschäftsleute auf, sich zu ihrem eigenen
Vorteil mit den Bestimmungen eingehend und genau
vertraut zu machen. Wer irgendwelche Zweifel und Frau-
gen zu den Verfügungen W. M. 1000 und 1300 vom
1. Februar hat, erhält auf der Geschäftsstelle Auskunft.
Anfragen und Freigabeanträge sind am besten vor der Ab-
sendung an das Webstoffmeldeamt der Handelskammer
einzureichen. Wer mit der Erfüllung der Meldevorschrif-
ten nicht zurechtkommt, (Kriegerfrauen) kann sich jeder-
zeit auf der Handelskammer Rat einholen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Hilden (8. Februar 2016). 8. Februar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cov9


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