Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Februar 1916
Schaufenstereinbrecherbande in Wiesdorf beobachtet und verhaftet. Nun wurden sie von der Strafkammer Düsseldorf verurteilt.
Schaufenster-Einbrecher.
In den letzten Monaten verging fast kein Tag, an dem
nicht von einem Orte am Niederrhein, besonders auch im
unteren Kreise Solingen, ein Schaufenstereinbruch gemeldet
worden wäre. Von den Tätern wurden mit in Tüchern ge
bundenen Steinen die Schaufensterscheiben eingeschlagen und
dann die Fensterauslagen ausgeräumt. In mitgebrachten
Schließkörben wurde die Beute verpackt. Deshalb waren die
Täter auch immer so schnell verschwunden. In der Nacht zum
13. November beobachteten in Wiesdorf Polizeibeamte
zwei Personen, die einen großen Schließkorb mit sich führten.
Weil sie sich in verdächtiger Weise an Schaufenstern zu schaffen
gemacht hatten, wurden sie von den Beamten zur Wache ge-
bracht. Man hatte einen guten Fang gemacht, denn es handelte
sich um Angehörige der Diebesbande, von der die Schaufenster-
einbrüche ausgeführt wurden. Der in ihrem Besitz gewesene
Schließkorb war leer, bis auf einen in ein Tuch gebundenen
Pflasterstein. Die Komplizen der Verhafteten wurden auch
ausfindig gemacht und mußten sich am Dienstag vor der Straf-
kammer in Düsseldorf verantworten. Als Anführer der Bande
galt der „Arbeiter“ Eberhard Sch. aus Opladen. Neben
diesem mußten die „Arbeiter“ Hubert G. aus Aachen, Peter H.
aus Würzburg, Heinrich Fr. aus Ehrenfeld, Ludwig Fo. aus
M[önchen]-Gladbach, und Wilhelm P. aus Düsseldorf auf der Anklage-
bank Platz nehmen. Sie hatten in Gerresheim, Duisburg;
Düsseldorf, Ohligs und Opladen im ganzen 13 Schau-
fenstereinbrüche ausgeführt und dabei für viele 1000 Mark
Sachen erbeutet. Bei dem Kaufmann Kürten in Opladen
waren allein für 960,80 Mark Herrenkleider aus dem Schau-
fenster geholt worden.
Nach der Schätzung der Gerichtsvorsitzenden waren von
den Angeklagten für 10 000 Mark Schaufensterscheiben zer-
trümmert worden.
Zu Beginn der Verhandlung versuchte der Angeklagte Sch.
den wilden Mann zu spielen und gab dann, als er bemerkte,
daß er damit keinen Erfolg hatte, lächelnd die einzelnen Ein-
brüche zu. Im Verhältnis zu ihrer Beteiligung wurden ver-
urteilt: der Haupttäter Sch. zu 10 Jahren, G. zu 6 Jahren,
H. zu 5 Jahren, Fr. zu 4 Jahren, Fo. zu 3 Jahren Zuchthaus
und P. zu 1 Jahre Gefängnis. Den zu Zuchthaus verurteilten
Angeklagten wurden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die
Dauer von 10 Jahren aberkannt und ihre Stellung unter
Polizeiaufsicht für zulässig erklärt.
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Stadtarchiv Solingen (16. Februar 2016). 16. Februar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cou1