Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Februar 1916
Das Solinger Bezirkskommando weist auf die Regelungen und Zuständigkeiten für neu ausgehobene Soldaten hin
Bekanntmachung.
Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß es unzulässig ist,
daß sich Leute, welche ausgehoben sind, freiwillig an einen Truppen-
teil melden oder Gesuche um Umbestimmung zu einer anderen
Waffengattung einreichen bez[iehungs]w[eise] durch ihre Angehörige einreichen
lassen.
Desgleichen laufen auch bei dem stellv[ertretenden] Generalkommando in
großer Menge Einstellungsgesuche, Gesuche um Umbestimmung usw.
von ausgehobenen Leuten bez[iehungs]w[eise] deren Angehörigen ein.
Es wird darauf hingewiesen, daß es unzulässig ist, derartige Ge-
suche direkt an das stellv[ertretende] Generalkommando oder die Landwehr-
inspektion zu richten, da durch ein solches Verfahren die Erledigung
der Gesuche nur eine Verzögerung erleidet, da das stellv[ertretende] General-
kommando in Zukunft auf dieselben nicht ehr eingehen, sondern sie
ohne weiteres zur Vorprüfung und ev[en]t[ue]l[len] weiteren Veranlassung an
das zuständige Bezirkskommando abgeben wird.
Solingen, den 10. Februar 1916.
K[öni]gl[iches] Bezirkskommando.
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Stadtarchiv Solingen (15. Februar 2016). 15. Februar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cotr