13. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Februar 1916

Benrather Fabrikarbeiter nach mehrfachem Vergehen an Schulmädchen zu fünf Jahren Zuchthaus inklusive zehnjährigem Verlust der Bürgerrechte verurteilt.

        Ein schlimmer „Kinderfreund“.
wurde von der Strafkammer in Düsseldorf eine Zeitlang aus
der menschlichen Gesellschaft entfernt. Es handelte sich um den
48 Jahre alten Fabrikarbeiter Adolf Brüderle, der zuletzt in
einem Logishause in Benrath wohnte. Wegen Sittlichkeits-
verbrechens, begangen an Schulmädchen auch aus dem Kreise
Solingen, war der Mann mehrfach zu längeren Zuchthaus-
strafen verurteilt worden, verfiel aber immer wieder in den-
selben Fehler. In Benrath hatte er vier erwachsene Schul-
mädchen an sich gelockt und sich an ihnen vergangen. Er be-
schenkte die Kinder jedesmal mit 20 bis 50 Pfennigen. Durch
einen Zufall wurde das Treiben dieses Lüstlings aufgedeckt.
Das Gericht war der Ansicht, auf Milde dürfe der Angeklagte
nicht mehr rechnen und müsse die ganze Strenge des Gesetzes
spüren. Er wurde wegen fortgesetzten Sittlichkeitsverbrechens
im Sinne des §176 Abs[atz] 3 des Strafgesetzbuches zu 5 Jahren
Zuchthaus verurteilt. Auch wurden ihm die bürgerlichen
Ehrenrechte auf 10 Jahre aberkannt.


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Stadtarchiv Solingen (13. Februar 2016). 13. Februar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/coto


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