Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Januar 1916
Erster Teil des Jahresberichts 1915 des Solinger Nahrungsmitteluntersuchungsamtes
Das Solinger Nahrungsmittel-Untersuchungsamt
im Jahre 1915.
I.
Herr Chemiker Olszewski berichtet über die Tätigkeit des
Nahrungsmittel-Untersuchungsamtes Solingen im letzten Jahre:
Die Aufgaben des Amtes waren im Vergleich zu denen in der
Friedenszeit zum Teil anders geartet und mannigfaltiger. Es galt
vor allem, eine energische Kontrolle der Nahrungs-
mittel und namentlich der in Unmenge auf dem Markt
geworfenen Ersatzmittel auszuüben. Leider war es in
den wenigsten Fällen möglich, bei minderwertigen Erzeugnissen
dieser Art auf Grund der Gesetze, die nur eine Nachahmung und
Verfälschung eines Nahrungsmittels unter Verschweigen dieses Um-
standes in Berücksichtigung ziehen, gegen die Fabrikanten einzu-
schreiten. Es wurde daher sehr häufig die Hilfe der Presse in An-
spruch genommen, um durch Bekanntmachungen, kleine Aufsätze,
Notizen usw. das weite Publikum über den Wert mancher Präpa-
rate aufzuklären. Allgemeine Bekanntmachungen dieser Art betrafen
die Unvorteilhaftigkeit mancher Liebesgabenpackungen in Tuben, die
Pflicht der Händler, ihre Waren in zweifelhaften Fällen nachprüfen
zu lassen, und eine größere Abhandlung über Nahrungs- und
Nahrungsersatzmittel mit besonderer Berücksichtigung der Liebes-
gabenpackungen. Auch bei Vorträgen über die Ernährung
während der Kriegszeit wurde ebenfalls die Gelegenheit ergriffen,
um auch mündlich nach Möglichkeit aufklärend zu wirken.
In erfreulicher Weise wurde das Amt auf dem Gebiete der
Begutachtung von Nahrungs- und Genußmitteln
von Privatpersonen und Händlern häufig, namentlich
zur Auskunftserteilung, in Anspruch genommen, jedoch noch immer
nicht in dem Umfange, wie es das Amt als gemeinnützige Anstalt
verdient.
Die Zahl der technischen Untersuchungen ist, durch
den Krieg bedingt, zurückgegangen. Für technische Untersuchungen
aller Art müßte das Amt als chemisches Laboratorium von Fabri-
kantenkreisen durch Ueberweisung von Analysen mehr als
bisher unterstützt werden.
Es gelangten 1015 Proben zur Untersuchung (näm-
lich 984 Nahrungs- und Genußmittelproben, 15 Gebrauchsgegen-
stände, 11 rein technische und 5 physiologische Untersuchungen) gegen
1028 im Jahre 1914 und 944 im Jahre 1913. Auf die einzelnen
Auftraggeber verteilt, ergibt sich folgende Zusammenstellung: 1. Poli-
zeiverwaltung 674 Proben, 2. Wasserwerk 269 Proben, 3. Privat-
personen 71 Proben, 4. Generalkommando 1 Probe.
Ueber das Ergebnis der Untersuchungen wird zu-
sammenfassend u[nter] a[nderem] berichtet:
Fleisch und Fleischwaren.
Als in der ersten Hälfte des Jahres eine Unmenge Räucher-
waren aus Schweinefleisch nach Abschlachtung größerer Schweine-
bestände auf den Markt kamen, stellte sich bald heraus, daß manche
dieser angeblichen Dauerwaren durch überhastete Behandlung,
schlechtes Einsalzen usw. zum Teil dem Verderben anheim zu fallen
begannen. Namentlich Schinken zeigten häufig zuerst an den
Knochen schmierige, übelriechende Stellen, die sich alsdann weiter
ausbreiteten. Minderwertige Beschaffenheit mußte in 4 dem Amte
übergebenen Fällen begutachtet werden, bei denen es sich zweimal
um größere Posten eines händlers handelte, dem der Lieferant die
Ware nicht zurücknehmen wollte. Bei einem Pökelfleisch zeigte sich
grünliche Färbung und der Geruch verdorbenen Fleisches.
Ein Privatmann brachte einen von außerhalb bezogenen Schinken
und ein Händler eine Wurst, in denen Kolonien Maden sich zeigten.
Von einem Händler und einem Konsumverein wurden Proben
Plockwurst zur Untersuchung auf Pferdefleisch eingeliefert. Dieses
wurde nicht nachgewiesen, jedoch mußte in einem Falle Minder-
wertigkeit ausgesprochen werden. Ein von einem Konsumenten
zurückgewiesenes Stück Kalbfleisch erwies sich dagegen als unver-
dächtig. Eine große Anzahl Hackfleischproben wurden auf einen
Gehalt an unzulässigen Konservierungsmitteln untersucht. In zwei
Schlachtereien wurde an mehreren Tagen der Zusatz von schwefel-
saurem Natron in Mengen von 0,6 bis 2,4 Gramm zu 1000 Gramm
Fleisch nachgewiesen. Beide Fälle kamen vor dem Schöffengericht
Solingen zur Aburteilung. Es wurde auf Geldstrafen von 10 bis
15 Mark erkannt.
Im Sommer wurden häufig die auf dem Markte feilgehaltenen
Fische einer Revision auf Verdorbenheit unterzogen. Ein Grund
zur Beanstandung ergab sich nicht. Eine Dose Heringsalat zeigte
lebhafte Bombage. Der Inhalt befand sich in heftiger Gärung. Es
wurde sofort eine Ladenrevision abgehalten. Da der Händler an-
gab, daß er dieselbe Erscheinung bereits bei anderen Dosen be-
obachtet und den Rest dem Lieferanten zurückgegeben hätte, wurde
eine Verwarnung für angebracht erachtet.
Die untersuchten Fleischkonserven erschienen in einigen
Präparaten, namentlich in Zusammenstellung mit Gemüse, im Hin-
blick auf die ermittelten Einzelbestandteile zum Teil im Preise
etwas hoch.
Hefe, Nährhefe und Präparate.
Für eine Brauerei wurden zwei Proben Trockenhefe auf ihren
Eiweißgehalt untersucht.
Von der Stadtverwaltung wurde das Amt um ein Gutachten
über Nährhefe ersucht. Hierin wurde unter anderem ausgeführt:
Um den großen Eiweißgehalt der Hefe für die menschliche Ernäh-
rung zu verwerten, erscheint ein teilweiser Ersatz des Fleisches durch
Nährhefe immerhin möglich. Es wird daher Frauenvereinen und
deren Küchen, sowie Krankenhäusern usw. die Verwendung der
Nährhefe anempfohlen. Von einer Firma wurde Nährhefe, die noch
mit Stärke vermischt war, als Fleischersatz unter großer Reklame
mit unsinnigen Analysezahlen veröffentlicht. Nach Anfragen gab
die Firma an, daß die älteren Prospekte durch Verschulden eines
früheren Angestellten irrtümlich verdruckt seien. Die angegebenen
Mineralsalzzahlen bezögen sich nicht auf das Pulver, sondern auf
dessen Asche.
Ei und Eipräparate.
Im Handel sind alle möglichen Eiersatzmittel in Pulverform.
Die angegebene Zusammensetzung eines Pulvers, Milchcofein und
getrocknetes Eiweiß war richtig. Gegen die Deklaration anderer
Pulver soweit sie nur von Färbewert sprachen, war vom gesetzlichen
Standpunkte aus nichts einzuwenden. In den Zeitungen wurde das
Publikum auf diese Art Präparate aufmerksam gemacht.
Milch- und Molkereiprodukte.
Erhöhtes Interesse wurde der Kontrolle der auf den Markt ge-
brachten Milch zugewandt. Es wurde, wie bereits im vergangenen
Bericht erwähnt, weiter eine Zunahme der Wässerungen
beobachtet. Der Milch kann ja leider eine große Menge Wasser zu-
gefügt werden, ohne daß dieser Zusatz äußerlich erkennbar wird. Die
Wasserzusätze betrugen 1,4 bis 4,6 Liter zu 10 Liter reiner Milch. In
einem Falle wurde versucht, durch Kunstgriffe den Tatbestand zu ver-
schleiern, indem den Stallproben in einem Nachbarort ebenfalls
Wasser zugefügt wurde, und diese erst bei nochmaliger einwandfreier
Entnahme diesen Zusatz nicht mehr zeigte. In einem anderen Falle
wurde die Ermittelung der stattgefundenen Wässerung durch Zu-
fügung einer Milch eines anderen Landwirtes zu erschweren versucht.
Als am nächsten Tage bei beiden daraufhin nochmals eine Probe ent-
nommen wurde, zeigte sich nur im ersten Falle nochmals eine Wässe-
rung. In einem Großbetriebe konnte der Täter der Wässerung nicht
einwandfrei festgestellt werden. Dies ist überhaupt stets der Fall, wenn
die Milch durch viele Hände gegangen ist. In den anderen Fällen,
wurden die Täter zu Geldstrafen von 10-100 Mark verurteilt.
Entrahmung wurde nur in einem Falle als erwiesen erachtet.
Der Fettentzug betrug bei erhöhtem spez[ifischem] Gewicht c[irc]a 44 Prozent der
gesamten Fettmenge. Das Verfahren schwebt noch. In mehreren an-
deren Fällen, namentlich bei Verstößen gegen die Milchpolizeiver-
ordnung wurden zunächst Verwarnungen erteilt.
In einem Falle wurde nach Untersuchung der Gegenproben ein
Gutachten abgegeben, die Verdachtsgründe waren nicht überzeugend
genug, um daraufhin einwandfrei eine Wässerung beweisen zu können.
Bei einer Buttermilch betrug die stattgehabte Wässerung c[irc]a 38 Pro-
zent. Wenn auch bei der Butterung häufig leider Wasser verwandt
wird, soll die Anwendung sich jedoch in solchen Grenzen bewegen, daß
der Wassergehalt der Buttermilch unter Deklaration 25 Prozent nicht
übersteigt. Da die Buttermilch von ärztlicher Seite als diätisches
Mittel oft verordnet wird, ist es nicht angängig, sie mit größeren
Wassermengen zu versetzen. Da im vorliegenden Falle der Täter
nicht einwandfrei ermittelt wurde, erfolgte Freisprechung. Nach dem
Genuß einer anderen Buttermilch sollten Brechdurchfälle erfolgt sein.
Gemeinsam mit Schlachthofdirektor Knüppel vorgenommene Tier-
versuche bestätigten diesen Verdacht nicht.
Als sich im Laufe des Krieges eine Milchknappheit einstellte,
wurden alle möglichen Milchkonserven in den Handel gebracht.
Ein wirklich guter Ersatz war die mit Zucker eingedickte kondensierte
Milch, während Trockenmilchpulver häufig sehr schwer löslich war.
An Trockenmilchpulver wurden hauptsächlich Magermilchpulver be-
obachtet. Es wurde den Händlern durch die Polizeibehörde an-
empfohlen, diese nur unter der Bezeichnung Magermilchpulver zu
verkaufen und die irreführende Behauptung 70 Gramm gäbe 1 Liter
Milch wegzulassen. Es wurde eine Gebrauchsanweisung für Trocken-
milch veröffentlicht, daß zur Bereitung einer Milch mindestens 100
Gramm für 1 Liter zu verwenden seien, da die Trockensubstanz der
Milch wie sie die Kuh gibt, nur rund 10 Prozent des Milchquantums
ausmacht.
Mit schwunghafter Reklame wurde ein Schlagsahneersatz
auf den Markt gebracht und in den Stadtbezirken Händler gesucht,
die das Rezept zur allgemeinen Anfertigung abkaufen sollten. Von
einem dieser Händler wurde dem Amt eine Probe zur Untersuchung
übergeben. Es bestand im wesentlichen aus Apfelgelee, das
unter event[ue]l[lem] Zusatz eines schaumgebenden Mittels äußerlich ähnlich
der Schlagsahne geschlagen war. Fett enthielt das Präparat überhaupt
nicht, Stickstoffsubstanzen in sehr geringen Mengen. Als einigermaßen
vollständiger Ersatz für aus Rahm gewonnene Schlagsahne konnte
dieses Präparat daher nicht angesprochen werden. Daraufhin trat
der Händler aufgrund des ausgefertigten Gutachtens von dem be-
reits unterschriebenen Vertrage zurück.
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Stadtarchiv Solingen (29. Januar 2016). 29. Januar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cosr