4. Februar 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. Februar 1916 

Französische Blumen werden verboten.  

   –  Gegen die Einfuhr französischer Schnitt-
blumen. Dem Verband deutscher Blumenge-
schäftsinhaber ist auf eine Anfrage über das
Verbot der Einfuhr feindländischer Schnitt-
blumen vom Staatssekretär des Reichsamtes des
Innern folgender Bescheid vom 14. Januar zu-
gegangen: „Die eine Einfuhr von Schnittblumen
erschwerenden Bestimmungen sind in die Be-
kanntmachung vom 15. November 1915 nach
Prüfung der Vorstellungen der Beteiligten auf-
genommen worden, weil sich der Verdacht als
begründet erwies, daß französische Schnittblumen
unter unrichtiger Ursprungsangabe eingeführt
worden sind.“ Inzwischen hat auch Oesterreich-
Ungarn ein Einfuhrverbot von Blumen und
Bindegrün aus feindlichen Ländern erlassen.


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