4. Februar 1916

19160204_Wahrsagen_219

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. Februar 1916 

Wahrsagerei kann zu Verurteilungen führen. 

     –  Wahrsagen als Betrug. Das Reichs-
gericht hat es in einer Entscheidung gebilligt,
daß ein Angeklagter wegen Wahrsagens nach
§ 264 des Strafgesetzbuchs verurteilt ist.
In den Gründen heißt es: „Der Angeklagte
war sich seiner Unfähigkeit, die Zukunft
vorauszusagen, bewußt. Indem er gegen-
über Personen, die sich an ihn wendeten,
diese Fähigkeit behaupteten, hat er ihnen
eine unware Tatsache vorgespiegelt. Sein
Vorgehen war von vornherein von der Ab-
sicht beherrscht, die Leute durch seine Vor-
spiegelungen zur Hergabe von Geld für
seine wertlose Leistung zu bestimmen. Das
genügt zur Annahme betrügerischer Absicht.
Daß er ausdrücklich von vornherein Geld
verlangte, ist dazu nicht erforderlich.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (4. Februar 2016). 4. Februar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cosa


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