Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. Februar 1916
Wahrsagerei kann zu Verurteilungen führen.
– Wahrsagen als Betrug. Das Reichs-
gericht hat es in einer Entscheidung gebilligt,
daß ein Angeklagter wegen Wahrsagens nach
§ 264 des Strafgesetzbuchs verurteilt ist.
In den Gründen heißt es: „Der Angeklagte
war sich seiner Unfähigkeit, die Zukunft
vorauszusagen, bewußt. Indem er gegen-
über Personen, die sich an ihn wendeten,
diese Fähigkeit behaupteten, hat er ihnen
eine unware Tatsache vorgespiegelt. Sein
Vorgehen war von vornherein von der Ab-
sicht beherrscht, die Leute durch seine Vor-
spiegelungen zur Hergabe von Geld für
seine wertlose Leistung zu bestimmen. Das
genügt zur Annahme betrügerischer Absicht.
Daß er ausdrücklich von vornherein Geld
verlangte, ist dazu nicht erforderlich.