Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Januar 1916
Ein weiterer Gnadenerlass des Kaisers.
– Ein weiterer Gnadenerlaß. Ein wie-
terer allerhöchster Gnadenerlaß ordnet an,
daß im Strafregister und in den polizei-
lichen Listen auch die Vermerke über die bis
zum 27. Januar 1906 von Marine-Konsu-
lar-, Schutztruppen- und Schutzgebietsge-
richten verhängten Bestrafungen aller der-
jenigen Personen zu löschen sind, die keine
schwerere Strafe als Geldstrafe oder Gefäng-
nis bis zu einem Jahre erlitten haben und
in den letzten zehn Jahren nicht wieder
wegen Verbrechens oder Vergehens verur-
teilt worden sind.