30. Januar 1916

19160130_Gnadenerlaß_214

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Januar 1916 

Ein weiterer Gnadenerlass des Kaisers.  

     –  Ein weiterer Gnadenerlaß. Ein wie-
terer allerhöchster Gnadenerlaß ordnet an,
daß im Strafregister und in den polizei-
lichen Listen auch die Vermerke über die bis
zum 27. Januar 1906 von Marine-Konsu-
lar-, Schutztruppen- und Schutzgebietsge-
richten verhängten Bestrafungen aller der-
jenigen Personen zu löschen sind, die keine
schwerere Strafe als Geldstrafe oder Gefäng-
nis bis zu einem Jahre erlitten haben und
in den letzten zehn Jahren nicht wieder
wegen Verbrechens oder Vergehens verur-
teilt worden sind.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (30. Januar 2016). 30. Januar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cos3


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