Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Januar 1916
In deutschen Gasthäusern sind deutsche Speisenamen zu verwenden.
– Deutsche Speisekarten. Das Gouverne-
ment der Festung Cöln macht die Besitzer
und Inhaber von Gasthäusern usw., in de-
nen die Speisen nach französischen Bezeich-
nungen angepriesen werden, auf das Un-
gehörige der ausländischen Bezeichnung
für deutsche Speisen aufmerksam und droht,
falls dies den gewünschten Erfolg nicht habe,
schärfere Maßregeln zu ergreifen.
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Stadtarchiv Troisdorf (16. Januar 2016). 16. Januar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 12. Oktober 2026 von https://doi.org/10.58079/corn
