Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Januar 1916
In deutschen Gasthäusern sind deutsche Speisenamen zu verwenden.
– Deutsche Speisekarten. Das Gouverne-
ment der Festung Cöln macht die Besitzer
und Inhaber von Gasthäusern usw., in de-
nen die Speisen nach französischen Bezeich-
nungen angepriesen werden, auf das Un-
gehörige der ausländischen Bezeichnung
für deutsche Speisen aufmerksam und droht,
falls dies den gewünschten Erfolg nicht habe,
schärfere Maßregeln zu ergreifen.