18. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Januar 1916

Wirte werden durch das Beispiel einer hart bestraften Gräfrather Gastwirtin erneut vor dem Ausschank von Branntwein gewarnt.

Zur Warnung für Wirte.
   Trotz der vielen Bestrafungen, die wegen verbotswidrigen
Branntweinverkaufs schon erfolgt sind, gibt es noch immer
Wirte, die gegen dieses Verbot verstoßen. Viele Wirte und
deren Beauftragte übersehen anscheinend, in welchem Grade
ihr Gewerbebetrieb öffentlich ist. Und dabei sollte doch gerade
ein Wirt wissen, daß selten etwas geheim bleibt, das in einer
Wirtschaft passiert. Auch darüber sollte sich jeder Wirt klar
sein, daß kein Geschäft der Gefahr einer Denunziation in dem
Maße ausgesetzt ist, wie gerade eine Wirtschaft.


   Wie unnachsichtlich die Gerichte die Verstöße gegen das
Branntweinverbot ahnden, das geht aus dieser Nachricht her-
vor, die uns von unserem Berichterstatter an der Elberfelder
Strafkammer über ein in der gestrigen Sitzung gefälltes Urteil
zugeht:
     Wegen verbotenen Branntweinverkaufs
  wurde die schon einmal einschlägig vorbestrafte Wirtin
  Frau Br. aus Gräfrath zu einer Woche Gefäng-
  nis und wegen Beihilfe die Fabrikarbeiterin Susanna C.
  aus Wald zu 5 Mark Geldstrafe verurteilt. Zur Ueber-
  führung der Angeklagten war ein großer Zeugenapparat auf-
  geboten.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (18. Januar 2016). 18. Januar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://archivewk1.hypotheses.org/20483


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