Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Januar 1916
Verurteilung wegen illegalen Glücksspiels in Düsseldorf
Nachtvögel
Den Leuten die am Tag schlafen und die deshalb der
Ansicht huldigen, daß sie billigerweise nicht auch noch die Nacht
im Bette zubringen können, hat der Krieg mit rauher Faust in
ihre Gewohnheiten eingegriffen. Heute werden zu der Zeit, in
der diese Herrschaften erst so richtig mobil zu werden pflegten,
die Orte, in denen sie sich zu mehr oder weniger löblichem Tun
vereinten, geschlossen. Wirte und Ober, hinter denen der wenig
sanfte Druck der Kriegsverordnungen wirkt, sind unerbittlich
Stühle werden auf die Tische gestellt. Gaslampen oder elektrische
Birnen werden ausgedreht und trübselig sehen sich die Herren
der Nacht gezwungen, die gastlichen Stätten, an denen es sich
sonst bis zum frühen Morgen so wohl sein ließ, zu verlassen.
Dahin sind die schönen Zeiten, in denen das schöne Lied: „Bis
früh um fünfe“ seine Berechtigung hatte. Das kam besonders
den Leuten schwer an, die in jenen glücklichen Zeiten die
Stunden nach Mitternacht dadurch „nützten“, indem sie noch
ein Spielchen entrierten, den dem ihre Lebensgeister so wohl-
tuend angeregt wurden. Dazu fand sich damals besonders in
einigen rheinischen Städten vorzügliche Gelegenheit. Es hatten
sich richtige Klubs gebildet in denen, von den zierlichen Fingern
der Glücksgöttin bewegt, die goldenen Piaster in fröhlichem
Rundgang begriffen waren.
Diese Idyllen sind, wie gesagt, zerstört. Die Hallen sind
verwaist und wo früher fiebriges Leben pulsierte, gähnt jetzt
tiefe Nacht. Aber es haben sich gute Menschen gefunden, die
es für ihre Pflicht hielten, die unterkunftslosen Habitués der
Spielhöllen unter ihre Fittiche zu sammeln. Das ist nicht ganz
ungefährlich, aber lohnend. Welche Opfer allerdings solche
Wohltäter der Menschheit mitunter bringen müssen, darüber
belehrt dieser Gerichtsbericht unseres Düsseldofer Mit-
arbeiters:
Der Kaufmann Alfred Schulte mietete in dem Hause
Kurfürstenstraße 49, gegenüber der Kasino-Gesellschaft „Harmonie“,
zwei möblierte Zimmer und stellte diese den auswärtigen Spielern
nach 12 Uhr abends zur Verfügung. Lange blieben die Spieler
hier ungestört, bis ein Anonymus die Kriminalpolizei auf die
geheime Spielhölle aufmerksam machte. Um in das Haus zu
kommen, ließ die Polizei an einem Abend die Tür aufbrechen und
überraschte 32 Personen beim Glücksspiel. Es waren Männer aus
Elberfeld, Essen, M.-Gladbach und Solingen, die in diesem
lauschigen Winkel der launigen Glücksgöttin huldigten. Beim
Auftauchen der Polizei waren einige der auswärtigen Spieler auf
den Speicher und in dem Keller gelaufen. Die Auflösung der
Spielhölle brachte dem Kaufmann Schulte ein Strafverfahren
wegen gewerbsmäßigen Glücksspiels und die Zimmervermieterin
Frau Albert Schlagwein wegen Beihilfe hierzu auf die Anklage-
bank. Am Mittwoch kam die Angelegenheit vor der Strakammer
in Düsseldorf zur Verhandlung. Wegen Wettvermittlung bei
Pferderennen war Schulte schon früher mit 1500 Mark Geldstrafe
bestraft worden. Mit Rücksicht auf diese Vorstrafe beantragte der
Staatsanwalt gegen diesen Angeklagten 4 Monate Gefängnis und
eine Geldstrafe von 1000 Mark. Die Frau wollte er mit 1 Woche
Gefängnis und 300 Mark Geldstrafe bestraft wissen. Das Urteil
lautete für Sch. auf 1 Monat Gefängnis und 300 Mark Geldstrafe
und für die Frau auf 5 Tage Gefängnis.
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Stadtarchiv Solingen (13. Januar 2016). 13. Januar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 26. April 2025 von https://doi.org/10.58079/coqm