Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. Januar 1916
Zahlkarten für Feldpostsendungen sind nicht erwünscht.
– Den Sendungen aus der Heimat an
Heeresangehörige im Felde werden häufig
Zahlkarten beigefügt, die größtenteils schon
durch den Druck oder handschriftlich mit der
Aufschrift versehen sind. Diese Zahlkarten
müssen von den Feldpostanstalten bei dem
Versuche der Einzahlung zurückgewiesen
werden, weil der Zahlkartendienst im Feld-
postverkehr nicht hat zugelassen werden
können. Es wird daher empfohlen, von
der zwecklosen Uebersendung von ausge-
füllten Zahlkartenvordrucken an Heeresan-
gehörige im Feld abzusehen. Dagegen sol-
len künftig, um die Uebermittelung bereits
mit Aufschrift versehener Postanweisungs-
vordrucke ins Feld zu ermöglichen, in ge-
eigneten Fällen größeren Geschäften, Ver-
einen usw. sowie zuverlässigen Personen
Vordrucke zu Feldpostanweisungen von den
Truppen auf besondere Bestellung in
Mengen von je 100 Stück gegen Barzahlung
geliefert werden. Bestellungen auf solche
Postanweisungsvordrucke zum Preise von
50 Pfg. für 100 Stück werden von den Post-
anstalten entgegengenommen.
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Stadtarchiv Troisdorf (23. Januar 2016). 23. Januar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/coqi