1. Februar 1916

BAST_01_02_1916_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Februar 1916

Fortsetzung des Jahresberichts 1915 des Solinger Nahrungsmitteluntersuchungsamtes (Teil 1 wurde am 29. Januar 1916 veröffentlicht)

Das Solinger Nahrungsmittel-Untersuchungsamt
                                im Jahre 1915.
                                       II.
                                   Butter.
   Grobe Verfälschungen wurden im hiesigen Bezirke nicht bemerkt,
obgleich die große Knappheit dies vermuten ließ. Betrug der Wasser-
gehalt der Butter nur um weniges die gesetzlich vorgeschriebene
Grenze (16 Prozent) für gesalzene Butter, so wurden zunächst Ver-
warnungen angeraten. In einem Falle bei einem Wassergehalte von
22 Prozent wurde die Probe beanstandet, da bei 10 Pfund immer-
hin c[irc]a ½ Pfund Wasser als Butterfett. Bei einer Probe
überstieg der zugesetzte Kochsalzgehalt die übliche Grenze (1-2 Pro-
zent). Es wurden 3,6 Prozent ermittelt. Eine andere Probe war als
erheblich ranzig und verdorben zu bezeichnen. Eine von privater
Seite in Verdacht einer Zumischung von Margarine eingelieferte
Probe erwies sich als gute Butter.
   Für ein Nachbaramt wurde eine Kontrolluntersuchung einer an-
geblichen Butter ausgeführt. Diese bestand fast ganz aus Fremd-
fetten (Kokosfette, die künstlich der Butter ähnlich gefärbt waren).
Zum Strecken von Butter tauchte ein Butterpulver auf, das
aus Kartoffelstärkemehl und Kochsalz mit geringen Mengen Natron-
bicarbonat und künstlichem Farbstoff bestand. Es wurde eine War-
nung veröffentlicht.


                      Margarine, Speisefette und Oele.
   Um Margarine und Kunstspeisefett auch äußerlich dem Käufer
stets erkennbar zu machen, ist gesetzlich vorgeschriebenes Einwickel-
papier von den Händlern zu verwenden. Gegen diese Bestimmung
wurde in einer großen Anzahl von Fällen verstoßen. Es wurden
kleine Geldstrafen von der Polizeibehörde verhängt.
   Ein merkwürdiges Ansteigen des Wassergehaltes
der Margarine wurde beobachtet. Während sonst der Wassergehalt
10-14 Prozent betrug, stieg er in vielen Fällen auf 16 Prozent und
mehr. Gesetzliche Grenzen bestehen nur für Butter. Immerhin muß
Margarine als Kunstbutter wie Naturbutter beurteilt werden. Es
wurden zunächst Verwarnungen erteilt.
                            Mehl und Brot.
   Als Mehlersatz kamen allerlei Präparate auf, z[um] B[eispiel] ge-
pulverte Kastanien. Gegen den Verkauf eines solchen sehr zucker-
reichen Mehles ist nichts einzuwenden, wenn es unter der richtigen
Bezeichnung geschieht.
   Eine von privater Stelle eingelieferte Probe Buchweizenmehl
mußte beanstandet werden, da außer Buchweizenbestandteile Roggen-
teile bestimmt wurden. Durch schlechte und feuchte Lagerung etwas
stickig gewordene Mehle wurden eine Zeitlang häufig beobachtet. Je-
doch waren gewichtige Bedenken gegen die Verwendung zur mensch-
lichen Nahrung nicht zu erheben. An einer Probe Vollmehl sollten
angeblich Kälber gestorben sein. Da an dem Mehle beim besten
Willen nicht Auffälliges zu beobachten war, wurde Schlachthof-
direktor Knüppel um ein Gutachten gebeten. Dieser erklärte den Tod
der Kälber durch unsachgemäße Ernährung. Eine ganz neue Kon-
trolle mußte in den Bäckereien ausgeübt werden, da der Bundesrat
Verordnungen über die Bereitung und Zusammensetzung der
Backwaren erließ, die für die einzelnen Bezirke noch näher fest-
gelegt wurden. Gegen diese Vorschriften wurde in einer großen An-
zahl Fälle verstoßen. Zumeist wurden gerichtliche Strafbefehle gegen
die betr[offenen] Bäckereivorstände erlassen.
                  Fruchtsäfte, Gelees und Marmelade.
   Ein Himbeerlimonadensirup in Feldpostpackung
(Inh[alt] 175 Gr[amm], Preis 75 Pf[enni]g) mußte beanstandet werden.
Dieser erwies sich als vollkommenes Kunstprodukt. Das Etikett hin-
gegen enthielt eine solche Angabe nicht. Es waren hingegen eine An-
zahl kräftiger und schöner Gartenhimbeeren lockend und verlockend
abgebildet. Eine Erdbeermarmelade wurde beanstandet, da der zu-
gefügte Farbstoff nicht deklariert war, und die Marmelade bereits
in Gärung überging. In der Kennzeichnung der Zusätze auf den
Etiketten ist eine Besserung unverkennbar. Häufig sind diese beim
Verkauf aus großen Eimern dem Käufer nicht sichtbar und daher
illusorisch. Für Feldpostpackungen wurden häufig Pappdosen
für Marmelade verwandt. Als einwandfrei kann dieser Art der
Packung nicht bezeichnet werden.
                                      Pilze.
   Dreimal wurden selbst gesammelte Pilze zur Begutachtung vor-
gelegt. Bei der hiesigen Bevölkerung sind die Kenntnisse der Pilze
äußerst gering. In einem Falle wurde u[nter] a[nderem] Pilzen der Panther-
schwamm (Agarĭcus pantherīnus) bemerkt. Teils wird er für ver-
dächtig erklärt, teils nach Abziehung der Oberhaut für genießbar.
Wegen der leichten Verwechselung mit dem giftigen Fliegenpilz
wurde vor weiterem Einsammeln abgeraten.
                       Kaffee, Kakao, Tee und Präparate.
   Kaffeetabletten erscheinen im Preise zu hoch. Es wurde
in den Zeitungen anempfohlen, lieber gemahlenen Kaffe in kleinen
Blechdosen ins Feld zu senden. Wie wenig Verwarnungen bisweilen
fruchten, zeigt folgender Fall: Ein Händler gab bei seinem Kakao
an: „nicht ganz frei von Schalenteilen“. Die Unter-
suchung ergab, daß unter „nicht ganz frei“ ein Gehalt von 48 Pro-
zent Schalenbestandteilen zu verstehen war. Da ein Verfahren auf
Grund des Nahrungsmittelgesetzes nicht sehr aussichtsreich erschien,
wurde der Händler von der Polizeibehörde verwarnt. Im August er-
folgte eine Bundesrats-Verordnung, die den Verkauf von Kakao mit
Kakaoschalen unter Strafe und Vernichtung der Vorräte untersagte.
Darauf wurde geheim eine Probe des betr[effenden] Kakaos angekauft. Einem
kaufenden Polizeibeamten wurde dagegen der Kakao nicht mehr ab-
gegeben. Der Händler wurde nochmals verwarnt mit dem Rate, den
Kakao zu vernichten. Bei Geschäftsrevisionen wurde einige Monate
darauf der Kakao wiederum bemerkt. Er wurde als Schalenkakao
verkauft. Auf Grund der Bundesrats-Verordnung wurde nun doch
der Kakao beanstandet. Das Verfahren schwebt noch.
   Die Teeproben waren einwandfrei. Teebomben zeigten einen
überaus hohen Gehalt an Zucker, der die Teemenge bei weitem über-
traf. Teetabletten wurden scheinbar in vielen Fällen nicht gerade
aus den besten Rohmaterialien hergestellt.
                              Getränke.
   Gewarnt wurde in den Zeitungen vor Grogwüfel.
Der Alkoholgehalt war so gering, daß das mit heißem Wasser er-
haltene Getränk den Namen Grog nicht mehr verdiente. Der Preis
für diese getränkte Zuckerstücke war unverhältnismäßig hoch.
   Von der Polizeibehörde wurden Revisionen der Bier-
leitungen auf Sauberkeit unter Hinzuziehung des Chemikers
ausgeführt. Eine ziemlich große Anzahl Wirte mußte mit polizei-
lichen Geldstrafen bedacht werden.


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Stadtarchiv Solingen (1. Februar 2016). 1. Februar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cope


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