31. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Januar 1916

Der Deutsche Transportarbeiterverband hat die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Straßenbahnschaffnerinnen bei 70 Straßenbahnbetrieben in Deutschland ermittelt und die Ergebnisse aus gewerkschaftlicher Sicht bewertet.

  Die Straßenbahnschaffnerinnen.
   Zur Ermittlung der Lohn- und Dienstverhältnisse der
Straßenbahnschaffnerinnen hat der Deutsche Transport-
arbeiterverband eine Erhebung veranstaltet, deren Ergebnis
soeben im Verbandsorgan veröffentlicht wird. Die Statistik
erstreckt sich auf 70 Straßenbahnbetriebe, die im Oktober v[origen] J[ahre]s
weibliches Personal in ihren Diensten hatten. Unter diesen
Betrieben befinden sich die namhaftesten und bedeutendsten.
Es sind 26 städtische oder kommunale und 44 privatkapita-
listische Betriebe, die insgesamt 13 054 weibliche Personen,
darunter 2799 Ehefrauen der zum Kriegsbeginn eingezogenen
Straßenbahnbediensteten beschäftigten. Von den insgesamt
beschäftigten weiblichen Personen sind 12 516 Schaffnerinnen,
9 Wagenführerinnen und 1399 sonstige Hilfsarbeiterinnen.
   Die Entlohnung der Schaffnerinnen zeigt sehr große
Unterschiede, die sich nur zum geringsten Teile aus den ört-
lichen Verhältnissen ergeben. Im Durchschnitt bewegen sich
die Stundenvergütungen zwischen 30 und 35 Pf[enni]g. Es kommen
aber auch Stundenlöhne von 25 Pf[enni]g und solche von 47½ Pf[enni]g
vor. In den meisten Fällen ist die Bezahlung eine ganz
ungenügende.


   Die tägliche Arbeitszeit ist ebenfalls sehr verschieden.
Von durchschnittlich 5 Stunden bis 11½ Stunden, oder
wenn man die längste und kürzeste Arbeitszeit in Betracht
zieht, von vier Stunden bis zu 15 Stunden, werden die
Schaffnerinnen in Anspruch genommen. Die durchschnittliche
tägliche Dienstzeit beträgt in zehn Betrieben weniger als acht
Stunden, in zwölf Betrieben acht Stunden, in elf Betrieben
über acht bis neun Stunden, in 28 Betrieben über neun bis
zehn Stunden und in sieben Betrieben mehr als 10 bis 11½
Stunden. Für zwei Betriebe fehlen die Angaben bezüglich der
Arbeitszeit.
   Bezüglich der freien Tage sind für 65 Betriebe Angaben
gemacht worden. Es werden 2, 3, 4, 5 und 6 freie Tage im
Monat gewährt, in einem Falle 8 Tage. In den überaus
zahlreichsten Fällen werden drei bis vier Tage monatlich
gewährt. 25 Betriebe bezahlen auch die freien Tage entweder
voll oder zum Teil. Die Städtische Straßenbahn in Köln a[m] Rh[ein]
bezahlt zwar keine freien Tage, vergütet aber, wenn die
Schaffnerin an einem ihr zustehenden freien Tage zum Dienst
herangezogen wird, den Lohn mit 33 Prozent und an Sonn-
tagen mit 50 Prozent Aufschlag.
   Einige Straßenbahnen gewähren ihren weiblichen Be-
diensteten und auch den männlichen eine Teuerungszu-
lage, so daß sich das vorher genannte Diensteinkommen um
etwas erhöht.
   Die Ausbildungszeit einer Straßenbahnschaffnerin
ist von einer unterschiedlichen Dauer, die vielleicht vier
Tage oder auch vier Wochen betragen kann. Eine Ausbildung
ist sicher nötig, aber die Straßenbahnverwaltungen legen dabei
eine sehr unangebrachte Engherzigkeit an den Tag. Bei der
Berliner Städtischen Straßenbahn dauert die Ausbildungszeit
sieben Tage. Die Auszubildenden erhalten während dieser Zeit
pro Tag 1,80 Mark Lohn. Wie ungemein schwer wird es einer
Person gemacht, sich diesem Berufe zu widmen, denn wie soll
sie mit dem geringen Lohn bei dem anstrengenden Dienst eine
Woche leben? In Kassel dauert die Ausbildungszeit 6 Tage.
Eine Entschädigung für diese Zeit wird den Ausgebildeten im
Betrage von 10 Mark erst nach einem Vierteljahr, wenn sie
so lange im Dienste verbleiben, ausgezahlt. In Dresden und
Halle a[n der] S[aale] wird für die sechs Tage dauernde Ausbildungszeit
der volle Lohn gezahlt, jedoch erst nach vier Wochen. Wer vor
der Zeit den Dienst wieder verläßt, erhält für die sechs Tage
nichts. Wer also den schweren Dienst nicht aushalten kann,
wird noch besonders dafür durch Vorenthaltung eines vollen
Wochenlohnes bestraft. In Hannover zahlt man den Schaffne-
rinnen während einer vierzehntägigen Ausbildungszeit täglich
eine Mark Lohn, und die Bergische Kleinbahn in Elberfeld
zahlt für dieselbe Ausbildungszeit gar nur 12 Mark, und in
Posen, wo die Ausbildungszeit 10 bis 14 Tage beträgt, wird
für diese Zeit überhaupt kein Lohn gezahlt.
   Ob sich Frauen und Mädchen für den Straßenbahn-
schaffnerdienst im allgemeinen ebensogut eignen wie Männer,
das dürfte sich wohl erst nach einem längeren Zeitraum mit
Sicherheit feststellen lassen. Jedenfalls aber wird überall von
den Schaffnerinnen dieselbe Dienstleistung verlangt, wie von
den Schaffnern. Gerechterweise müßten also ihnen auch die-
selbe Entlohnung und alle sonstigen, aus dem Dienstverhältnis
sich ergebenden Vorteile zuteil werden. Diese Konsequenzen
ziehen aber die Straßenbahnverwaltungen in der Regel nicht.
Den Grundsatz, für die gleiche Arbeit auch gleicher Lohn, haben
sich nur ganz wenige zu eigen gemacht. Zu diesen Ausnahmen
zählt die Städtische Straßenbahn in Mannheim; Dienst und
Bezahlung sind für die Schaffnerinnen die gleichen, wie für
ihre männlichen Kollegen. Für Extratouren erhalten die
Schaffnerinnen in Leipzig 35 Pf[enni]g, dagegen der Schaffner
75 Pf[enni]g. Die Allgemeine Deutsche Kleinbahn zahlt den Schaffne-
rinnen einen Lohn von 42,25 bis 72,25 Mark monatlich.
Schaffner dagegen erhalten ein Anfangsgehalt von monatlich
84,50 Mark. Aehnliche Beispiele könnten wir mehr angeführt
werden. Es mag hier noch genügen, darauf hinzuweisen, daß
solche ungleiche Bezahlung für die gleiche Arbeit den un-
günstigsten Einfluß ausüben muß auf die Gestaltung der Lohn-
verhältnisse der Straßenbahnbediensteten nach dem Kriege,
sofern die Weiterbeschäftigung weiblicher Personen nicht aus
anderen Gründen dann wieder erheblich eingeschränkt werden
muß.


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Stadtarchiv Solingen (31. Januar 2016). 31. Januar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. März 2025 von https://doi.org/10.58079/copc


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