Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Januar 1916
Ein Rückblick auf die Erfolge der internationalen Frauenbewegung im Jahr 1915: Vollkommene politische Gleichstellung in Dänemark; in verschiedenen Ländern wurden Frauen erstmalig in Ämter berufen, die ihnen bisher verschlossen waren; Fortschritte in der Sozial- und Frauengesetzgebung, wie die absolute Gleichstellung des außerehelichen Kindes mit dem ehelichen in Norwegen und der Achtstundentag für Frauen in Kalifornien; die Friedensinitiativen der sozialistischen und bürgerlichen Frauenbewegung.
Die Frauenbewegung
im Jahre 1915.
Was hat das Jahr 1915 den Frauen gebracht? Haben sie
in diesem von Kriegslärm erfüllten Zeitraum Fortschritte er-
zielt, und ist eine Gewähr dafür vorhanden, daß künftig die
Staatsbürgerinnen der kriegführenden Länder einen wenn
auch nur bescheidenen Einfluß auf die Gestaltung der Politik
ausüben werden? Diese Fragen müssen wir bei einem Rück-
blick auf die Erfolge der Frauenbewegung im vergangenen
Jahr zu beantworten suchen.
Die Last, die der Krieg den Frauen auferlegt, ist drückend
und schwer. Ueberall sehen sie sich vor neue Aufgaben gestellt.
Mit fast übermenschlicher Anstrengung suchen Hunderttausende
von ihnen in allen Staaten das Problem der Verbindung von
Hausfrauenpflichten und Erwerbsarbeit zu lösen, nicht in
theoretischer Betrachtung, sondern in hartem Kampf um ihre
und ihrer Kinder Existenz. Ihre Leistungen werden von allen
Seiten gepriesen. Man lobt ihr tatkräftiges Einspringen in
die Lücken, die die zur Fahne gerufenen Männer im Wirt-
schaftsleben gerissen haben, und wahrlich, ihre Arbeit wird
nicht geringer, auch wenn wir auf die Phrase verzichten und
sagen, daß die Frauen schwere Männerarbeit übernommen
haben, weil sie arbeiten müssen, um leben zu können. Die
Opfer an Kraft und Gesundheit, die von den Frauen in dieser
Zeit gebracht werden, sind ungeheuer. Sie legen den Staaten
die Verpflichtung auf, diese Arbeitsleistung durch eine erheb-
liche Verbesserung der Rechtsstellung seiner weiblichen Staats-
bürger anzuerkennen.
Ein neutrales Land marschiert in diesem Jahre an
der Spitze der fortgeschrittenen Staaten. Dänemark gab
seinen Frauen die volle politische Gleichberechtigung und unter-
strich dadurch noch einmal seinen intensiven Friedenswillen.
Die Verfassungskämpfe wurden zum Abschluß gebracht, am
5. Juni bestätigte der König durch seine Unterschrift das neue
Grundgesetz, das die politischen Rechte der Männer erheblich
erweitert, die Macht der Ersten Kammer verkürzt und Frauen
und Männern die gleichen politischen Rechte gewährt. Ebenso
erhielten in Island die Frauen das politische Wahlrecht.
Kein anderes Land ging so weit. Wohl brachte die
holländische Regierung einen Gesetzentwurf ein, der in vagen
Worten eine gewisse Beteiligung der Frauen an den politischen
Wahlen vorsieht, aber die Vorlage wird noch heiße Kämpfe zu
bestehen haben, und die Frauen werden auf der Hut sein
müssen, daß nicht eines Tages ein starker Wind alle ihre Hoff-
nungen vernichtet.
Mit Holland und Dänemark sind die Staaten er-
schöpft, die bereit sind, den Frauen politische Rechte zuzu-
gestehen. In vier amerikanischen Staaten, in denen die Wähler
über das Frauenwahlrecht zu entscheiden hatten, in Neuyork,
New Jersey, Pensylvanien und Massachusetts, votierte die
Mehrheit gegen die Frauen, und wenn auch beträchtliche
Minoritäten für sie eintraten, so müssen sie doch die Niederlage
zugeben und ihre Arbeit von neuem beginnen. Einen Antrag
Mondell auf Einführung der politischen Gleichberechtigung der
Frauen in der ganzen Republik war vom Repräsentantenhaus
schon früher mit 204 gegen 174 Stimmen abgelehnt worden.
Auf anderen Gebieten haben die Frauen unbestreitbar
Erfolge errungen. Sie rückten in Stellungen auf, die ihnen
bis dahin verschlossen blieben, und sie wurden zur Lösung der
verschiedensten Aufgaben mit herangezogen. Der australische
Staat Victoria gab den Frauen die Wählbarkeit zu kommu-
nalen Aemtern; in Natal erhielten sie die Wählbarkeit zu
den lokalen Körperschaften, und bei der ersten Wahl, die im
März in Eshowe stattfand, wurden auch verschiedene Frauen
gewählt. – Schweden berief eine Frau in die Kommission
für die Reform des schwedischen Familienrechts. – In Mil-
waukee wurde Genossin Berger zur Vorsitzenden des Schul-
rats gewählt. – In England wählte die Regierung eine
frühere Fabrikinspektorin in den amtlichen Hauptfürsorgeaus-
schuß; im Londoner Zentralausschuß für Frauenbeschäftigung
sitzen verschiedene Frauen, darunter fünf Vertreterinnen der
organisierten Arbeiterinnen. Eine ganze Anzahl Frauen
wurde in England mit dem Amt des Friedensrichters betraut,
und sowohl England wie Holland verwenden neuerdings
Frauen bei der Ordnungspolizei mit gutem Erfolg. – Genossin
Melinde Scott in Neuyork wurde als erste Frau zum
Mitglied des Industrierates für den Staat Neuyork ernannt.
– Idaho wählte eine Frau als Staatsinspektorin für das
Bildungswesen. Die Vereinigten Staaten besitzen jetzt drei
weibliche Senatoren in den Staaten Oregon (Miß Kathryn
Clarke), Colorado (Mrs. Helen Ring-Robinson), Arizona (Mrs.
Frances Willard Munde). – Südaustralien ernannte im Juli
zum erstenmal Frauen zu Richtern, darunter Frau Price, die
Witwe, des ersten Arbeitspremierministers in Südaustralien.
Dieses Aufrücken in Stellungen und Aemter, die bisher
dem Mann vorbehalten waren, ist insofern von Bedeutung,
als es hilft, Vorurteile gegen die Frauen zu zerstreuen. Sind
die Frauen fähig, solche Arbeiten zur Zufriedenheit auszu-
führen, so wird man damit den Gegnern der Gleichberechtigung ein
Argument nach dem anderen genommen. Die proletarische
Frau bleibt freilich dank ihrer geringeren Schulbildung und
ihrer Zugehörigkeit zu den unbemittelten Schichten von diesen
Aemtern ausgeschlossen. Für sie ist einstweilen die Gesetz-
gebung, die sich mit der wirtschaftlichen Lage der Frauen und
Kindern befaßt, von größerer Bedeutung. Wir können hier
natürlich nur die wichtigsten, im vergangenen Jahre gefaßten
Beschlüsse in dieser Richtung anführen. Dazu gehört vor allem
die absolute Gleichstellung des außerehelichen
Kindes mit dem ehelichen durch die norwegische
Gesetzgebung. Das Kind trägt den Namen seines Vaters, der
zu seinem Unterhalt in ausgedehntem Maße verpflichtet ist, und
es beerbt auch seinen Vater ebenso wie die ehelichen Kinder. –
Der französische Senat nahm das Mindestlohn-
gesetz für Heimarbeiterinnen an, in dem be-
stimmt wird, daß die Arbeitslöhne so sein müssen, daß sie einer
Arbeiterin von mittlerer Geschicklichkeit ermöglichen, in zehn
Stunden einen Lohn zu verdienen, der einem festgesetzten
Minimum gleich ist. Diese Minimallöhne werden von pari-
tätisch zusammengesetzten Kommissionen aufgestellt. – In
Kalifornien ist der Achtstunden-Arbeitstag
für Frauen endlich gesetzlich anerkannt. Die Gegner hatten den
Parlamentsbeschluß, der den Achtstundentag einführte, als
gegen die Verfassung verstoßend bekämpft; im Februar ist jedoch
das Gesetz als verfassungsmäßig anerkannt worden.
In den kriegführenden Staaten sind nun weniger Gesetze,
aber eine große Anzahl von Verordnungen mit Gesetzeskraft
erlassen worden, die mittelbar oder unmittelbar tief in das
Leben der Frauen und Kinder eingreifen. Hierhin gehören
all die Bestimmungen über Lebensmittelversorgung, Be-
schaffung von Kriegsheimarbeit, Auszahlung und Erhöhung
von Kriegsunterstützungen, Gewährung von Wochenhilfen und
Stillgeldern, Fürsorge für die Hinterbliebenen der gefallenen
Soldaten und dergleichen. Es würde unmöglich sein, hier alle
oder auch nur die wichtigsten Verordnungen anzuführen. Ein
sehr kleiner Teil der von der sozialdemokratischen Reichstags-
fraktion zu Beginn des Krieges gestellten und mehrfach wieder-
holten Forderungen ist nach langem Zögern in die Tat umge-
setzt worden, die meisten jedoch sind unerfüllt geblieben, und
besonders schwer leiden unter der mangelnden Versorgung
natürlich diejenigen Frauen, die infolge des Brachliegens
einiger Industriezweige ganz ohne Verdienst sind und als
einziges geringe Arbeitslosenunterstützung beziehen.
In der politischen Arbeit, wo wir in Friedenszeiten die
Frauen überall an der Seite der Männer stehen, ist es heute
ziemlich still geworden. Die mit dem Krieg zusammenhängen-
den Begleiterscheinungen machen es Männern und Frauen un-
möglich, so zu wirken, wie sie es wohl möchten. Immerhin ist
im vergangenen Jahre überall in den neutralen Ländern so
gut wie in den kriegführenden für die internationale Ver-
ständigung und für einen dauernden Frieden, so intensiv es
ging, gearbeitet worden. Alle Arbeiterinnentagungen und
Zusammenkünfte sozialistischer Frauen haben ihren Friedens-
willen in Entschließungen bekundet, und die Frauen haben –
das muß rühmend anerkannt werden – keinen Augenblick
lang die Beziehungen zu den Parteigenossinnen in den andern
Ländern unterbrechen lassen. Sie haben vollen Gebrauch ge-
macht von dem Recht der Frau, über die trennenden Grenzen
hinweg den Frauen der feindlichen Länder die Hände zu
reichen, sie haben aus dem gemeinsamen Leid den Mut ge-
schöpft, für eine bessere Zukunft zu arbeiten. Auf der Berner
Konferenz fand dieses Zusammenstehen der Proletarierinnen
aller Länder auch in Kriegszeiten seinen schönsten Ausdruck. In
dieser Arbeit fanden die sozialdemokratischen Frauen eine
Unterstützung bei einem kleinen Teil der bürgerlichen Frauen,
die im April im Haag zu einem Kongreß zusammentraten,
dort Deputationen wählten und diesen den Auftrag gaben, so
stark wie möglich bei den Regierungen der verschiedenen Länder
für den Frieden zu arbeiten. Die Deputationen sind auch
überall freundlich empfangen worden, einen großen Einfluß
konnten sie aber naturgemäß nicht ausüben. Eine der be-
trübendsten Erscheinungen war, daß in verschiedenen Ländern
Parteigenossinnen, die ihre ganze Kraft für die Friedenspropa-
ganda eingesetzt hatten, ihre Weiterarbeit durch die Verhaftung
unmöglich gemacht wurde. Dies Schicksal traf in Frankreich
Luise Saummoneau, in Deutschland unsere Genossin Zetkin, die
aber inzwischen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen
wurde. Der Dank und die Sympathiebeweise der Genossinnen
aller Länder wird diesen beiden Frauen geholfen haben, ihre
Bürde leichter zu tragen.
Das Jahr 1915 hat uns die Aussicht auf einen baldigen
Frieden nicht gebracht. Wir sind heute, wie im Beginn des
vergangenen Jahres, vollkommen im unklaren über das Ende
des Krieges. Aber wir alle, und besonders die Frauen, haben
den festen Willen mit in das neue Jahr genommen, daran mit-
zuwirken, daß nie wieder ein ähnliches Unglück über die Welt
hereinbricht. Ohne die Mitarbeit der Frauen ist der dauernde
Friede, die Verständigung zwischen den Völkern, nicht zu er-
reichen. Und schon um den Friedenswillen der Frauen zu
voller Entfaltung zu bringen, müssen wir danach streben, ihnen
die politische Gleichberechtigung und damit politische Macht zu-
sichern.
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Stadtarchiv Solingen (13. Januar 2016). 13. Januar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cooi