Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Januar 1916
Ein Butterhändler aus Hilgen erhielt wegen Nahrungsmittelfälschung von der Strafkammer Elberfeld eine empfindliche Strafe
Die Nahrungsmittelfälscher, eine öffentliche
Gefahr
Ein strenges, aber durchaus gerechtes und deshalb be-
grüßenswertes Urteil fällt gestern die Elberfeler Straf-
kammer gegen einen Butterhändler, der eine seinem Beutel
recht dienliche Methode gefunden habe, die Butter zu „strecken“.
Angeklagt war der Butterhändler Richardt Marx aus
Groß-Oesinghausen bei Hilgen, der seinen langjährigen
Abnehmern im Wuppertal Butter geliefert hatte, die unge-
fähr 27 Prozent Wasser enthielt. M. hatte sich trotzdem dem
festgesetzten höchstpreis von 2,55 M[ar]k für jedes Pfund bezahlen
lassen. Die Strafkammer verurteilte ihn wegen Vergehens
gegen das Nahrungsmittelgesetz zu 3 Monaten Gefängnis und
1500 Mark Geldstrafe.
In der Urteilsbegründung wurde hervorgehoben, das
Nahrungsmittelfälschungen während der Kriegszeit besonders
scharf zu ahnden seien.
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Stadtarchiv Solingen (12. Januar 2016). 12. Januar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/coof