Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Januar 1916
Die Preisprüfungsstelle Solingen beschließt u.a. Höchstpreise für einzelne Wurstwaren. Der Antrag von SPD und Gewerkschaften, Frauen zur Kontrolle der Lebensmittelpreise heranzuziehen, wird als erledigt betrachtet und nicht weiter verfolgt.
Sitzung der Preisprüfungskommission
Die Preisprüfungskommission Solingen hielt heute vor-
mittag im Sparkassengebäude eine Sitzung ab Zunächst wurde
beschlossen, von einer Festsetzung von Höchstpreisen für Ge
müse noch abzusehen. Für Apfelsinen soll beim General
kommando die Festsetzung von Höchstpreisen beantragt werden,
weil nachgewiesenermaßen Kölner und Essener Agenten sich
hauptsächlich in Rotterdam unerhörter Preistreibereien
schuldig gemacht haben.
Bei Wurst wurde nur für geräucherte Bratwurst,
Blut und Leberwurst ein Höchstpreis festgelegt. Man
einigte sich von 2,20 Mark für Bratwurst
aus reinem Schweinefleisch und 1,80 Mark aus Schweine-
und Rindfleisch; für beste Leberwurst wurde 1,80 Mark und
für Blutwurst 1,60 Mark, sowie für gewöhnliche Blut-
und Leberwurst 1 Mark festgelegt.
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Dann war zu verfügen über ungefähr 260 unter den
Vorräten der Stadt befindliche von den selbstgeschlachteten
Schweinen stammende ganze Schinken. Es wurde be-
schlossen, diese in ganzen Schinken zu 2 Mark das Pfund
von einheimischen und zu 2,20 von ausländischen
Schweinen an jedermann zu verkaufen. Man ließ sich dabei
von der Erwägung leiten, daß der pfundweise Verkauf
Schwierigkeiten biete.
Die Vorräte der Stadt an kondensierter Milch sollen die
Dose zu 67 Pf[enni]g an Händler abgegeben werden. Diesen
Händlern wird ein Wiederverkaufspreis von 75 Pf[enni]g vorge
schrieben.
Der Antrag des Sozialdemokratischen Vereins, den wir
gestern mitteilten, löste eine längere Debatte aus. Es wurde
der Grundsatz stipuliert, daß bei der Kontrolle des Lebens
mittelmarktes die Mitarbeit aller Bürger, also auch der
Frauen, durchaus erwünscht sei. Man hielt es deshalb für
überflüssig, besonders dafür zu bestimmen.
Bei dem Handel mit Fleischkonserven hat die
Komission ganz erhebliche Ueberteuerungen festgestellt. Diese
werden dem Generalkommando mitgeteilt. Auf diese Ange-
legenheit kommen wir morgen zurück. Jedenfalls wird es auf
diesem Gebiete dahin kommen, daß die Fabrikanten verpflichtet
werden, den Inhalt der Büchse für den Käufer kenntlich auf
den Büchsen anzugeben.
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Stadtarchiv Solingen (7. Januar 2016). 7. Januar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/coo2