Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Januar 1916
Solinger Landwirte werden unter Strafandrohung zur Getreideabgabe verpflichtet
Bekanntmachung.
Die Landwirte werden hiermit aufgefordert, die in ihrem
Besitz befindlichen Getreidevorräte (Weizen, Roggen, Gerste
und Hafer) bis zum 5. Januar 1916 an den Kommissionär der
Stadt Solingen, J.C. Döpper, Bismarckstraße Nr. 11, abzu-
liefern.
Sollte dieser Aufforderung keine Folge geleistet werden,
so bin ich gezwungen, gegen die Säumigen Zwangsmaßregeln
in Anwendung zu bringen und ein Strafverfahren einzuleiten.
Ganz besonders mache ich darauf aufmerksam, daß der-
jenige, der falsche Angaben über die in seinem Besitze befind-
lichen Getreidevorräte macht, solche verheimlicht, beseitigt,
nicht pfleglich behandelt oder verfüttert, mit Gefängnis oder
mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft wird.
Solingen, den 30. Dezember 1915.
Der Oberbürgermeister: Dicke
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Stadtarchiv Solingen (3. Januar 2016). 3. Januar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cono