Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. Januar 1916
Erneute Bekanntmachung über Schießübungen auf dem Platz Wahn.
Bekanntmachung.
Während des Kriegszustandes finden auf
dem Fußartillerie-Schießplatze Wahn täglich
– unter Umständen auch Sonntags – vor-
und nachmittags Scharfschießen und sonsti-
ge Uebungen mit scharfer Munition statt,
wozu aus Sicherheitsgründen die über den
Platz führenden öffentlichen Wege gesperrt
werden. Die täglichen Schießzeiten können
nicht im voraus angegeben werden. Bei ge-
schlossenen Sperrbäumen und hochgezogenen
schwarzen Schießflaggen ist das Betreten des
Platzes mit Lebensgefahr verbunden und
verboten.
Ebenso ist ein Berühren blindgegangener
Geschosse mit und ohne Zündschnur, von
Sprengstücken mit Resten von Sprengstoffen,
Zündern und Zündladungen oder Zündla-
dungskörpern, geladenen Mundlochbüchsen,
lose oder im Geschoßkopf sitzend, usw., kurz,
aller Munitionsgegenstände überhaupt, mit
Lebensgefahr verbunden. Diese Gegenstände
dürfen unter keinen Umständen berührt wer-
den, auch dann nicht, wenn der Finder
von der Ungefährlichkeit derselben über-
zeugt ist.
Ein Unschädlichmachen dieser Munitions-
gegenstände erfolgt lediglich durch die von
dem Funde in Kenntnis zu setzende Schieß-
platz-Kommandantur.
Siegburg, den 19. Januar 1916.
Der Landrat.
v. Dalwigk.
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Stadtarchiv Troisdorf (23. Januar 2016). 23. Januar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cone