Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 21. Dezember 1915
Die Leser werden aufgefordert eigene Wasser- und Gasleitungen vor Frost zu schützen, die Schäden gehen schließlich immer zu Lasten des Abnehmers
Hilden, 21. Dez. Bei dem jetzt wieder eingetreten Frostwetter empfiehlt es sich, die Wasserleitungen, sowie die Wasser- und Gasmesser vor dem Einfluß der Kälte zu schützen, da leicht Schäden entstehen und diese zu Lasten der betreffenden Abnehmer gehen. Das hiesige Gas- und Wasserwerk erläßt dieserhalb im Inseratenteil der vorliegenden Zeitungsgabe eine Mahnung, welche zu beachten ist.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Hilden (21. Dezember 2015). 21. Dezember 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/con8