Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Januar 1916
Ermäßigungen für die Beförderung von Leichen sind bei einer späteren Durchführung möglich.
– Mit der Heimbeförderung von Leichen
gefallender oder im Felde gestorbener Kriegs-
teilnehmer sind sowohl für die militärischen
Stellen als auch für die Eisenbahnen –
namentlich in den besetzten feindlichen Ge-
bieten – erhebliche Schwierigkeiten verbun-
den. Diese würden eingeschränkt werden,
wenn die Leichenüberführung nach Möglich-
keit bis nach Beendigung des Krieges zurück-
gestellt würden. Dies würde für die Be-
teiligten den Vorteil haben, daß dann
Frachtermäßigungen eintreten. Von den
Bundesregierungen mit Staatsbahnbesitz ist
nämlich beschlossen, auf diejenigen Leichen-
sendungen, die erst nach dem Kriege zur
Aufgabe und Beförderung gelangen, wäh-
rend eines angemessenen, später festzusetzen-
den Zeitraumes eine Frachtermäßigung von
50 % zu gewähren.