Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Februar 1916
Bestätigung der Versiegelung der Hausschrotmühlen im Kreis Schleiden
Bekanntmachung.
Die für den Kreis Schleiden angeordnete Versiegelung
der Hausschrotmühlen ist vom Herrn Regierungs-
präsidenten unterm 16. ds. Mts. M. 960 auf Grund
des § 2 der Verordnung des stellvertretenden General-
kommandos 8. Armeekorps vom 19. Januar ds. Js.
bestätigt worden.
Schleiden, den 21. Februar 1916
Der Königliche Landrat,
I[n] V[ertretung]: Rausch, Kreissekretär.