Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. Dezember 1915
Das erteilte Uniformverbot gilt auch für Kinder.
– Uniformverbot für Kinder. Das
Gouvernement der Festung Köln weist da-
rauf hin, daß das Verbot des unbefugten
Anlegens militärischer Uniformen auch auf
Kinder Anwendung findet, die Uniformen
mit vorschriftsmäßigen militärischen Achsel-
stücken und andern Abzeichen tragen. Zu-
widerhandlungen gegen das Verbot werden
nach § 360 des Reichsstrafgesetzbuches mit
Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft
bestraft.