Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. Dezember 1915
Das erteilte Uniformverbot gilt auch für Kinder.
– Uniformverbot für Kinder. Das
Gouvernement der Festung Köln weist da-
rauf hin, daß das Verbot des unbefugten
Anlegens militärischer Uniformen auch auf
Kinder Anwendung findet, die Uniformen
mit vorschriftsmäßigen militärischen Achsel-
stücken und andern Abzeichen tragen. Zu-
widerhandlungen gegen das Verbot werden
nach § 360 des Reichsstrafgesetzbuches mit
Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft
bestraft.
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Stadtarchiv Troisdorf (31. Dezember 2015). 31. Dezember 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/com1
