Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Januar 1916
Einsatz von Freiwilligen aus dem Geburtsjahrgang 1897 und jünger
Schleiden, 28. Januar. Das Kriegsministerium
hat die Einstellung von Freiwilligen, die 1897 oder
später geboren sind, untersagt. Ausnahmen werden
nur beim Vorliegen besonderer Gründe, z.B. Brot-
losigkeit, genehmigt. In solchen Fällen ist der Antrag
schriftlich beim Bezirkskommando zu stellen und auf
demselben von der Gemeindebehörde die Richtigkeit der
Angaben zu bescheinigen. Zur Einstellung als Fahnen-
junker oder Unteroffizierschüler können junge Leute
jederzeit sich beim Bezirkskommando melden.
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Kreisarchiv Euskirchen (29. Januar 2016). 29. Januar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/colo