Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. Januar 1916
Bekanntmachung über die Gefährdung der Moral und Lebens der Soldaten durch die Beigabe von Alkohol zu den Liebesgaben
Bekanntmachung.
Zu Beginn der kälteren Jahreszeit ist wieder mit
dem Anpreisen alkoholhaltiger Liebesgaben in ver-
schiedenster Form zu rechnen. Im vergangenen Winter
sind zahlreiche derartige Erzeugnisse in den Verkehr
gelangt, die vielfach minderwertig und viel zu teuer
waren. Vor solchen Zubereitungen wird dringend
gewarnt.
Aber auch vor der Versendung anderer alkoholischer
Genussmittel an die Soldaten ist ernstlich abzuraten,
weil ein unkontrollierbarer Alkoholgenuß den Truppen
nur Schaden bringt, indem er die Gesundheit und
Widerstandskraft herabsetzt, die Umsicht, Besonnenheit,
Ausdauer und Entschlossenheit beinträchtigt(sic!) und die
Zucht und Ordnung gefährdet. Es muß allein der
Heeresverwaltung überlassen bleiben, die Abgabe von
Alkohol an die Truppen nach ihrem sachverständigen
Ermessen zu regeln.
Wer Alkohol unmittelbar an Soldaten schickt, erweist
ihnen keinen Liebesdienst, sondern schädigt ihre Kriegs-
tüchtigkeit.
Schleiden, den 7. Januar 1916.
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg.