Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 16.12.1915
Verpflegung von bedürftigen Kindern und für beurlaubte Soldaten in Langenfeld
Aus der Gemeindeverwaltung.
K. Langenfeld, 15 Dez[ember]. Der Gemeinderat
bewilligte die Mittel für die Gewährung von
warmen Mittagessen an bedürftige
Kinder, die aus dem einen oder dem anderen
Grunde zu Hause nicht das richtige Essen be-
kommen. Der Verpflegungszuschuß für Beur-
laubte soll für aus dem Felde kommende Krieger
auf 1 Mark täglich bestehen bleiben, für aus
der Garnison kommende Beurlaubte wurde er
aber auf 50 Pfennig herabgesetzt und soll auch
erst vom 6. Tage ab gezahlt werden.