16. Dezember 1915

16.12. Kriegsschäden

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 16.12.1915

Regelung für die Ersatzleistung bei Kriegsschäden

Ersatz von Kriegsschäden.
D.P.K. Die Frage des Ersatzes von Kriegs-
schäden, die aus unmittelbarer oder mittelbarer
Veranlassung des Krieges in mannigfacher Weise
entstanden sind, bringen eine Reihe von Ein-
gaben an den Reichstag in Anregung. Es handelt
sich dabei teilweise um sehr weitgehende Wünsche.
Auch große öffentliche Körperschaften, wie der
Deutsche Handelstag, und ebenso Interessenten-
Vereinigungen haben in dieser Angelegenheit
bereits Schritte unternommen. Die zuständigen
Zentralstellen des Reiches und der Bundesstaaten
befassen sich mit der Frage schon seit einiger Zeit.
Hierzu liegt bereits ein sehr umfangreiches
Material vor. Für Ostpreußen ist durch Staats-
ministerialbeschluß für die durch den Krieg an be-
weglichem und unbeweglichem Eigentum entstan-
denen Schäden eine staatliche Vorentschädigung
in die Wege geleitet, die nur als eine vorläufige
Maßnahme zu gelten hat. Für die endgültige
Regelung des Kriegsschädenersatzes steht ein be-
sonderer Gesetzentwurf in Aussicht, der die Gren-
zen der Ersatzleistung des Reiches nach den Er-
fahrungen im Kriege näher festlegen wird. Die
Erledigung dieses Gesetzentwurfes wird unter
der gesetzgeberischen Arbeit in der Zeit nach dem
Kriege eine der ersten und wichtigsten Aufgaben
zwischen Reichregierung und Reichstag bilden. 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Mettmann (16. Dezember 2015). 16. Dezember 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/col2


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