Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Dezember 1915
Neujahrsglückwünsche mittels Feldpost sind untersagt.
– Zur glatten Abwicklung des wichtigen
Nachrichtenverkehrs nach dem Felde während
der[r] Neujahrszeit ist es unbedingt erforderlich,
daß der Austausch von Neujahrsglückwünschen
zwischen Heimat und Heer mit der Feldpost un-
terbleibt. Das Publikum wird daher dringend
gebeten, zum bevorstehenden Jahreswechsel von
der Versendung solcher Glückwünsche an An-
gehörige gute Freunde und Bekannte im
Felde Abstand zu nehmen.