24. Dezember 1915

19151224_Neujahrsgrüße_178

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Dezember 1915 

Neujahrsglückwünsche mittels Feldpost sind untersagt. 

   –  Zur glatten Abwicklung des wichtigen
Nachrichtenverkehrs nach dem Felde während
der[r] Neujahrszeit ist es unbedingt erforderlich,
daß der Austausch von Neujahrsglückwünschen
zwischen Heimat und Heer mit der Feldpost un-
terbleibt. Das Publikum wird daher dringend
gebeten, zum bevorstehenden Jahreswechsel von
der Versendung solcher Glückwünsche an An-
gehörige gute Freunde und Bekannte im
Felde Abstand zu nehmen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (24. Dezember 2015). 24. Dezember 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/col0


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