Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Dezember 1915
Auch für den Kuchen zum Fest gelten besondere Sparmaßnahmen.
Der diesjährige Weihnachtskuchen
wird sich im allgemeinen durch Einfachheit
auszeichnen, denn es ist selbstverständlich,
daß unsere Hausfrauen sich bei der Berei-
tung des Festgebäcks im großen und ganzen
den Bedingungen unterworfen werden, die
durch Bundesratsbeschluß den gewerblichen
Betrieben, den Bäckereien und Konditoreien
auferlegt wurde. Nach diesen Bestimmungen
dürfen zum Kuchenteig keine Eier und auf
500 Gramm Mehl nicht über 100 Gramm
Fett und 100 Gramm Zucker verwendet
werden, während bei der Tortenherstellung
einem Pfunde Mehl bis zu 150 Gramm
Eier, Fett und Zucker hinzugefügt werden
dürfen. Die im Hause hergestellten Kuchen-
teige dürfen in den Bäckereien und Kondito-
reien nicht ausgebacken werden, wer einem
dem Zweck entsprechenden Bratofen nicht
besitzt, muß dabei den Kuchen beim Bäcker
oder Konditor kaufen. Wenn der Festkuchen
einmal einfacher und in geringerer Mengen
erscheint, so schadet das am allerwenigsten
beim Weihnachtsfeste, wo es an Nascherein
im Durchschnitt ohnehin schon mehr gibt
als unbedingt nötig oder dem Magen heil-
sam ist. Wenn unser Volk im allgemeinen
und dauernd zu einer einfacheren Lebens-
weise zurückkehren wollte, so würde ihm
das zum Heile dienen, und wir hätten dem
Kriege als Erzieher Dank zu sagen.
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Stadtarchiv Troisdorf (22. Dezember 2015). 22. Dezember 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cokz